Wo braucht man eine Feuerschutztuer?

Wo braucht man eine Feuerschutztür?

In jedem Haus gibt es einige Stellen, an denen eine Brandschutztür Sinn macht. Zwischen Heizungsraum oder Heizungskeller und dem restlichen Haus sollten Sie eine feuerhemmende Tür einbauen. Öltanks oder Heizkessel sind bei Defekten eine Gefahrenquelle. Zwischen Haus und Garage ist eine Brandschutztür auch sinnvoll.

Was darf nicht in den Heizraum?

Räume für Feststoffheizungen mit einer Leistung bis zu 50 Kilowatt sowie Räume mit Gas- oder Flüssigbrennstoffen mit einer Leistung von über 50 Kilowatt zählen gemäß MuFeuVO nicht zu Heizräumen.

Welche Brandschutztür brauche ich?

Besteht eine direkte Verbindung zwischen Ihrer Garage und dem Wohnhaus ist laut Landesbauordnungen der Einbau einer Brandschutztür gesetzlich vorgeschrieben. Diese muss mindestens 30 Minuten lang einer Hitzebelastung von 800 Grad Celsius standhalten – also der Feuerwiderstandklasse F30 entsprechen.

Wer darf in den Heizungsraum?

Daher muss der Heizungsraum auch grundsätzlich allen Eigentümern zugänglich sein. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden (Az.: 17 W 233/17). Dresden (dpa/tmn) – Eine zentrale Heizungsanlage zählt zum Gemeinschaftseigentum. Daher muss der Heizungsraum auch grundsätzlich allen Eigentümern zugänglich sein.

Was darf in einem Heizungskeller gelagert werden?

Ab 500 Liter Heizöl muss das Öl zum Beispiel in einem separaten Raum gelagert werden. Grundsätzlich sollten Sie im Heizungsraum keine anderen Dinge lagern, vor allem keine brennbaren Dinge wie Kleidung, Schuhe oder Lacke.

Welche Tür im Heizungskeller?

Im Heizungskeller sind in der Regel feuerhemmende Türen mit der Feuerwiderstandsklasse T30 vorgeschrieben. Das bedeutet, dass diese Tür dem Feuer 30 Minuten standhalten kann. Brandschutztüren können auch rauchdicht sein. Eine Tür T30 mit Rauchschutz nennt sich T30-RS.

Wann T30 oder T90?

Die Kennziffer nach dem „T“ zeigt die Branddauer, folglich wie lange die Tür dem Durchtritt des Feuers (nicht dem Rauch) standhalten muss. Brandschutztüren werden wie folgt unterschieden, feuerhemmende Türen = T30, hochfeuerhemmende Türen = T60 sowie feuerbeständige Türen = T90.

Was darf im Aufstellraum gelagert werden?

In allen Bundesländern darf Heizöl bis zu 5000 Litern im selben Raum gelagert werden, in dem sich auch die Heizungsanlage befindet. Dann muss zwischen Heizkessel und Tank ein Mindestabstand von 1 Meter eingehalten werden oder ein Strahlungsschutz aufgestellt werden (z.B. ein Blech).

Welcher Boden im Heizungsraum?

Wenn Sie die Sicherheitsabstände einhalten, dürfen Sie brennbare Baustoffe (Kategorie RF3) verwenden. Regale oder Tische aus Holz sind also erlaubt. Auch einen Bodenbelag aus Vinyl, Laminat oder Linoleum dürfen Sie verlegen.

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