Wo darf man Urnen mit nach Hause nehmen?

Wo darf man Urnen mit nach Hause nehmen?

Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Dies gilt auch für die Kremationsasche. Alternativbestattungen wie beispielsweise eine Felsbestattung sind daher nicht möglich. Auch die Mitnahme der Urne nach Hause ist in Deutschland nicht gestattet.

Wo darf man bestattet werden?

Der Friedhofszwang bedeutet, dass der Leichnam oder die Asche des Verstorbenen – mit Ausnahme der Seebestattung – auf Friedhöfen bestattet werden müssen. Rechtlich als Friedhöfe gelten auch Bestattungswälder / Waldfriedhöfe, in denen Baumbestattungen durchgeführt werden dürfen.

Was kostet die Aufbewahrung einer Urne beim Bestatter?

„Urne zu Hause“ für EUR 1.455,- (inkl. MwSt.) Die Angebotsbestandteile im Einzelnen: deutschlandweite Abholung und Versorgung der/des Verstorbenen.

Warum darf man eine Urne nicht zu Hause stehen lassen?

Noch besteht in der Bundesrepublik Deutschland der so genannte Friedhofszwang. Die allgemeine Einstellung geht dahin, dass nur auf einem Friedhof die Totenruhe gewährleistet ist. Daher darf man eine Urne mit Totenasche nicht mit nach Hause nehmen.

Kann man sich aussuchen wo man beerdigt wird?

In der Regel können Sie sich hier eine eigene Grabstätte aussuchen. Bitte bedenken Sie aber: Auf Naturfriedhöfen und anderen privaten Friedhöfen dürfen nur Urnen beigesetzt werden. Sie oder Ihr Angehöriger müssen also nach dem Tod zuerst eingeäschert werden.

Wie kann man bestattet werden?

Bestattungsarten: Welche Bestattungsformen gibt es?

  • Erdbestattung. Die Erdbestattung bezeichnet die Beisetzung des Leichnams in einem Sarg.
  • Feuerbestattung. Der Begriff „Feuerbestattung“ bezeichnet die Kremation und eine darauffolgende Beisetzung der Asche.
  • Naturbestattungen.
  • Anonyme Bestattung.
  • Ungewöhnliche Bestattungen.

Kann man die Urne eines Verstorbenen zu Hause aufbewahren?

Manche Hinterbliebene würden gerne die Urne zu Hause aufbewahren, um dem Verstorbenen nahe zu sein. Doch in Deutschland ist die Mitnahme der Urne des Verstorbenen aufgrund der rechtlichen Bestimmungen in den Bestattungsgesetzen nicht erlaubt.

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