Wo finde ich meine Aufträge bei Engelbert Strauss?
Als angemeldeter Internet-Kunde haben Sie die Möglichkeit Ihre Aufträge und deren Lieferstatus einzusehen….Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- klicken Sie in Ihrem Kundenbereich auf „Meine Aufträge“
- öffnen Sie den jeweiligen Auftrag über „Details“
- erfahren Sie den jeweiligen Lieferstatus über den Button „Sendung verfolgen“
Wie kann ich bei Engelbert Strauss auf Rechnung bestellen?
Bei engelbert strauss können Sie zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen: Kreditkarte, Paypal, Bankeinzug und Nachnahme (nur für Kundenbestellungen innerhalb Deutschlands) unter Abzug von 2% Skonto oder Vorauskasse unter Abzug von 4% Skonto, Rechnung mit 10 Tagen Zahlungsziel unter Abzug von 2% Skonto oder 30 …
Was ist das Skonto?
Unter dem Begriff „Skonto“ versteht man einen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Wo zieht man Skonto ab?
Das Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag abziehen? Das Skonto oder auch Skonti genannt ist, seitens des Zahlungspflichtigen, immer vom Bruttobetrag abzuziehen.
Was ist eine Skontofrist?
Die Zahlungsbedingung „innerhalb von 14 Tagen abzüglich zwei Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto“ bedeutet: Bei Begleichung der Rechnung innerhalb der Skontofrist von 14 Tagen darf der Zahlungspflichtige zwei Prozent von der Berechnungsgrundlage abziehen.
Wie lange bekommt man Skonto?
Definition: Unter dem Begriff „Skonto“ versteht man einen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag, wenn der Zahlungspflichtige innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt (z. B. „Innerhalb von 7 Tagen abzüglich 2 % Skonto“).
Wann beginnt die Skontofrist?
Bei der Angabe „zahlbar mit 3 % Skonto binnen 8 Tagen“ beginnt die Skontofrist erst mit Zugang der Rechnung beim Rechnungsempfänger, also nicht schon mit dem Rechnungsdatum. Andernfalls hätte es der Rechnungsaussteller in der Hand, die Rechnung so spät zu verschicken, dass eine Skontierung nicht mehr möglich ist.
Wie lange darf man Skonto ziehen?
14 Tage
Wann ist eine Zahlung fällig?
Eine Rechnung ist grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.