Wo gibt es Friday for future?
Am 15. Februar 2019 gab es in Deutschland 155 FFFD-Ortsgruppen. Es nahmen an diesem Tag 30.000 Schüler, Studierende und Auszubildende an FFFD-Demonstrationen teil, davon 3.000 in Hannover und 1.000 in Berlin, wo bereits am 25. Januar 5000 Menschen demonstriert hatten. In Deutschland nahm Greta Thunberg am 1.
Was hat Friday for Future erreicht?
März 2019 – folgte dann der erste globale Klimastreik. Etwa 1, 8 Millionen Menschen sollen an der ersten weltweiten Demonstration aufgrund der von der jungen Schwedin ins Leben gerufenen Initiative „Fridays for Future“ (FFF, auf Deutsch: „Freitage für die Zukunft“) damals teilgenommen haben.
Warum demonstrieren Schüler freitags?
Aber muss das unbedingt während der Schulzeit sein? „Fridays for Future“ nennt sich die globale Schüler- und Studenteninitiative, die sich immer freitags für eine Verbesserung des Klimaschutzes einsetzt. Statt in die Schule gehen die jungen Menschen demonstrieren – und verletzen damit die Schulpflicht.
Sollten Schüler freitags demonstrieren?
In einem Brief an alle Schulleiter des Landes Nordrhein-Westfalen forderte das Schulministerium uns kürzlich dazu auf, im Zusammenhang mit den „Fridays For Future“-Demos die „Schulpflicht durchzusetzen“, die Proteste wurden als „grundsätzlich unzulässig“ bezeichnet.
Warum demonstrieren FFF?
Die „Fridays for Future“-Bewegung hat für heute zum siebten globalen Klimastreik aufgerufen. Auch in Niedersachsen sind Aktivisten dem Aufruf in zahlreichen Städten gefolgt. Die Aktionen stehen unter dem gemeinsamen Motto „#AlleFür1Komma5“. Damit soll die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens von 2015 angemahnt werden.
Was spricht gegen FFF?
Contra: Durch das Schule schwänzen, muss der Unterrichtsstoff nachgeholt werden. Das erschwert den Lehrkräften evtl. ihren Job, weil sie den Lehrplan einhalten müssen, etc. Und es kann Druck bei den Schüler*innen auslösen, wenn sie das dann zusätzlich zum normalen Unterrichtsstoff nachholen müssen.
Sollen Schüler für Fridays for Future freigestellt werden?
Tipp: In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich jede Aktion von Schülern, egal ob Gründung oder Engagement in einer Vereinigung, nur im außerschulischen Bereich zulässig! In allen anderen Bundesländern müssen üblicherweise die Gründungen oder Aktivitäten nicht von der Schule genehmigt werden.