Wo ist das Lineal?
Wechseln Sie zu Ansicht, und wählen Sie Lineal aus. Wenn das vertikale Lineal nicht angezeigt wird, stellen Sie sicher, dass Sie sich in der Ansicht Drucklayout befinden. Wird es dennoch nicht angezeigt, müssen Sie das Lineal möglicherweise aktivieren.
In welcher Registerkarte kann man das Lineal ein oder ausblenden?
Klicken Sie auf die Registerkarte „Ansicht“. In der Gruppe „Anzeigen“ setzen Sie ein Häkchen bei „Lineal“.
Wie mache ich einen tabstopp?
Einfügen oder Hinzufügen von Tabstopps
- Wechseln Sie zur Startseite, und wählen Sie das Startfeld für das Dialogfeld .
- Wählen Sie Tabstopps aus.
- Geben Sie ein Maß in das Feld Tabstoppposition ein.
- Wählen Sie eine Ausrichtung aus.
- Wählen Sie ein Führungsleiter aus, wenn Sie eins wünschen.
- Wählen Sie Festlegen aus.
Was bedeutet der Begriff horizontal?
Was bedeutet horizontal? Der Begriff horizontal leitet sich vom Wort Horizont ab. Der Horizont ist die optische Grenzlinie zwischen der Erde und dem Himmel. Horizontal sind alle Linie oder Objekte ausgerichtet, wenn sie parallel zum Horizont verlaufen. Parallel sind zwei Linien, wenn sie die gleiche Steigung habe und sich somit niemals treffen.
Wie verlaufen vertikale Linien auf der Erde?
Vertikale Linien verlaufen im Unterschied dazu in einem 90-Grad-Winkel zur Erde, stehen also senkrecht auf der Erde. Einfach können Sie den Unterschied so beschreiben: Horizontal ist von rechts nach links, vertikal ist von oben nach unten.
Was ist eine horizontale Linie?
Waagerecht entspricht horizontal. Horizontale Linien sind senkrecht zu vertikalen Linien. Dies bedeutet, dass sie in einem rechten Winkel zueinander stehen. Eine sehr einfache Beschreibung ist diese: Horizontale Linien verlaufen von links nach rechts bzw. von rechts nach links.
Was versteht man unter einer vertikalen Abrede?
Unter einer vertikalen Abrede ver- steht man demgegenüber eine Abrede zwischen Unterneh- men unterschiedlicher Marktstufe. Ob eine horizontale oder eine vertikale Abrede vorliegt, beurteilt sich dabei anhand der Stellung, welche den an der Vereinbarung beteiligten Parteien in der konkret zu beurteilenden Abrede zukommt.