Wo ist das Recht auf Datenschutz geregelt?
Das Land Hessen erließ 1970 das erste Datenschutzgesetz der Welt. Das wohl bekannteste deutsche Regelwerk zum Datenschutz ist das Bundesdatenschutzgesetz, das 1978 in Kraft getreten ist. Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben ein Datenschutzrecht in Artikel 4 bzw. Artikel 2 ihrer Landesverfassungen aufgenommen.
In welchem Gesetz steht die Dsgvo?
Hier finden Sie die offizielle PDF-Version des BDSG (neu) 2018 übersichtlich aufbereitet. Das Gesetz wurde als Teil des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) beschlossen. Diese neue Fassung des BDSG ist seit dem 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar.
Wo ist der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Informations- und Kommunikationssystemen oder manuell verarbeitet werden.
Was bedeutet Recht auf Datenschutz?
Jedermann hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das bedeutet, dass Ihre Daten grundsätzlich vertraulich zu behandeln sind und anderen nicht zugänglich gemacht werden dürfen.
Wo gibt es die Dsgvo?
Das Europäische Parlament hat die DS-GVO am 14. April 2016 mit breiter Mehrheit angenommen. Sie ist am 25. Mai 2018 nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam geworden und bildet den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union.
Welches Gesetz schützt personenbezogene Daten?
Das Bundesdatenschutzgesetz – kurz BDSG – ist ein erstmalig im Jahr 1977 verabschiedetes Gesetz der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung der Herrschaftsrechte an personenbezogenen Daten.
Bei welchen Tätigkeiten findet das Datenschutzgesetz Anwendung?
Anwendungsbereich. Das BDSG-neu richtet sich sowohl an öffentliche Stellen (z.B. Behörden), als auch an nicht-öffentliche Stellen. Nicht-öffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, z.B. Privatunternehmen (§ 2 Abs. 4 und 5 BDSG-neu).