Wo ist der Ort der Leistung bei Online Seminaren?
BMF zur Ortsbestimmung bei Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen und Online-Seminaren. Für Online-Seminare an Unternehmer gilt das Empfängersitzprinzip des § 3a Abs. 2 UStG. Seminaranbieter und Unternehmer aus dem Veranstaltungsbereich sollten umgehend die umsatzsteuerliche Einordnung ihrer Leistungen überprüfen.
Was sind auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen?
Danach sind auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Wesentlichen: digitale Produkte, wie Software und Updates; Dienste, die in elektronischen Netzen eine Präsenz zu geschäftlichen oder persönlichen Zwecken vermitteln oder unterstützen (Website, Webpage);
Was sind elektronisch erbrachte Dienstleistungen?
2006/112/EG umfassen Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre (Art 7 Abs 1 VO(EU) 282/2011.
Wann ist es eine Lieferung und wann eine sonstige Leistung?
Das Umsatzsteuerrecht kennt keine positive Definition des Begriffs der sonstigen Leistung. Während der Begriff der Lieferung als Verschaffung der Verfügungsmacht nach § 3 Abs. 9 UStG: Jede Leistung, die keine Lieferung darstellt, ist danach als sonstige Leistung anzusehen.
Wo sind Dienstleistungen steuerbar?
Für Dienstleistungen an Unternehmer (B2B) ist für die Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsortes maßgeblich, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat (§ 3a Abs. 2 S. 1 UStG). Dort, wo der Ort der Dienstleistung aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht liegt, ist die Leistung auch steuerbar.
Was ist eine Lieferung und sonstige Leistung?
Was bedeutet Lieferung und Leistung?
Leistung stellt dabei den Oberbegriff für Lieferungen und sonstige Leistungen dar. „Lieferungen eines Unternehmers sind Leistungen, durch die er (oder in seinem Auftrag ein Dritter) den Abnehmer (oder in dessen Auftrag einen Dritten) befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.“
Wann gilt Lieferung als ausgeführt?
Unter einer Beförderung versteht man jede Fortbewegung eines Gegenstandes (§ 3 VI 2 UStG). Eine Lieferung mit Warenbewegung gilt dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt (§ 3 VI 1 UStG).