Wo ist eine Revision einzubringen?
Die Revision ist bei jenem Verwaltungsgericht einzubringen, dessen Entscheidung angefochten wird. Die Frist beginnt mit Zustellung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, mit der die Beschwerde abgetreten wird.
Welches Gericht ist für die Revision zuständig?
In Strafverfahren sind die Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof die für eine Revision zuständige Instanz. In den anderen Gerichtsbarkeiten sind es die obersten Gerichte des Bundes (Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht und Bundesfinanzhof).
Wann ist eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof zulässig?
Gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss eines Verwaltungsgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis oder der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche …
Hat Revision aufschiebende Wirkung?
Im Gegensatz zur Berufung oder der Revision hat die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung, so dass die angefochtene Entscheidung dennoch vollzogen werden kann.
Was kann in einer Revision an den VwGH geltend gemacht werden?
dem Revisionswerber die Möglichkeit offen, beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Abänderung oder Aufhebung der diesbezüglichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu stellen. Der Verwaltungsgerichtshof kann aber auch von Amts wegen tätig werden und diese Entscheidung aufheben oder abändern.
Wann Revision und wann Erkenntnisbeschwerde?
Beschwerde bei folgenden Stellen erhoben werden: Gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss des Verwaltungsgerichts kann binnen sechs Wochen Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wegen Rechtswidrigkeit erhoben werden. Dies setzt zunächst einmal voraus, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt.
Wie läuft ein Revisionsverfahren ab?
Wie läuft das Revisionsverfahren ab? Das Revisionsverfahren läuft in den meisten Fällen rein schriftlich ab. Sie müssen also nicht mehr vor Gericht erscheinen. Basierend auf dieser Revisionsprüfung wird anschließend die Revisionsbegründung gefertigt und an das Gericht geschickt, welches das Urteil erlassen hat.