Wo kann ich den Internationalen Führerschein beantragen?
Sie können den Internationalen Führerschein bei den Straßenverkehrsämtern (Führerscheinstelle) an Ihrem Wohnort beantragen. Sie sollten für den Antrag Ihren Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen.
Was braucht man für den Internationalen Führerschein?
Bei der Antragstellung benötigt die Behörde unbedingt die folgenden Unterlagen von Ihnen
- einen Führerschein im Scheckkarenformat.
- einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis.
- ein biometrisches Lichtbild.
- gegebenenfalls ein Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister.
Ist der österreichische Führerschein international?
In bestimmten Ländern genügt es, den Original-Führerschein in eine internationale Sprache (Englisch) übersetzen zu lassen. Das bedeutet, dass der österreichische Führerschein auf jeden Fall im Ausland mitgenommen werden muss.
Wo kann man mit dem deutschen Führerschein fahren?
Mit Entscheidung der EU -Kommission vom 21. März 2000 ist der deutsche Führerschein in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) uneingeschränkt gültig – also in allen EU -Staaten plus Norwegen, Island und Liechtenstein.
Kann ich den Führerschein in einem anderen Land machen?
Hat man keinen festen Wohnsitz, ist es in der Regel nicht möglich, den Führerschein zu machen. Der Erwerb der Fahrerlaubnis am Zweitwohnsitz ist möglich, jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen. Hinzu kommt, dass Sie die Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde des ersten Wohnsitzes benötigen.
In welchen Ländern gilt der österreichische Führerschein?
Die Lenkberechtigung der Klasse F gilt neben Österreich auch in den Ländern Portugal, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Deutschland und Slowenien. Die Alkoholgrenze beträgt für die Klasse F bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres 0,1 Promille, danach 0,5 Promille.