Wo kann ich eine rentenberatung bekommen?
Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.
Wie läuft eine rentenberatung ab?
Rentenberater planen die Rente: Prüfungsunterlagen Einmal anhand der bisher eingezahlten Rentenbeiträge und anhand einer Hochrechnung. Danach fordert er von der Deutschen Rentenversicherung oder Knappschaft eine aktuelle Rentenauskunft ab. Ist diese dann da, kann er die Berechnungen und Prüfungen durchführen.
Wo finde ich einen Versicherungsältesten?
Rentenberater, Versicherungsältester und Co. : Die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung wird durch die Sachbearbeiter der Rentenversicherung durchgeführt. Wer Fragen rund um die Rente hat, kann die Deutsche Rentenversicherung als Anlaufstelle nutzen.
Wann soll man zur rentenberatung gehen?
Damit alle nötigen Unterlagen für den Rentenantrag rechtzeitig eingereicht werden können, sollte man spätestens vier Monate vor dem Ruhestand einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Dabei wird individuell geklärt, was noch zu tun ist, und der Berater hilft auch beim Ausfüllen des Rentenantrags.
Wer hilft bei der Rentenberechnung?
Bei Fragen wie diesen können sich Verbraucher an ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung wenden. Sie erteilen kostenfrei Auskünfte zu allen Fragen, die mit der Rente zusammenhängen, erklärt die Deutschen Rentenversicherung Bund.
Was ist ein versichertenältester?
Versichertenälteste sind ehrenamtliche Vertrauensleute der Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einigen Rentenversicherungsträgern werden sie auch als Versichertenberater bezeichnet. Sie sind keine Bediensteten der Rentenversicherungsträger.
Was ist zur rentenberatung mitbringen?
Nachweis über Ihre laufende Schul- bzw. Berufsausbildung bei über 18jährigen Waisen (Schulbescheinigung, Ausbildungsvertrag etc.) bei Antragstellung oder Beratungen/Auskünfte für dritte Personen: Vollmacht oder Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass.