Wo kann ich irreführende Werbung melden?
Die Beschwerde über Wettbewerbsverstöße kann auf vier Wegen bei der Wettbewerbszentrale erfolgen:
- Per Brief (Wettbewerbszentrale, Postfach 2555, 61295 Bad Homburg)
- Per Telefax (06172 – 84422)
- Mit dem Online-Beschwerdeformular.
- Per E-Mail.
Kann man Werbung melden?
Basis für die Abwicklung von Beschwerden ist die Verfahrensordnung des Deutschen Werberats sowie die spezielle Verlautbarung zur Online-Werbung. Jeder ist berechtigt, sich mit seiner Beschwerde über Werbemaßnahmen von Unternehmen an den Werberat zu wenden.
Was ist eine irreführende Werbung?
Verboten sind jegliche irreführenden geschäftlichen Handlungen. Die irreführende Werbung ist in der Praxis des Wettbewerbsrechts die wohl am häufigsten verletzte Bestimmung. Eine Vielzahl von Konflikten dreht sich allein um die Frage, ob eine bestimmte geschäftliche Handlung irreführend ist oder nicht.
Wie soll das Verbot der irreführenden Werbung geschützt werden?
Durch das Verbot der irreführenden Werbung sollen somit vom Schutzzweck her die Verbraucher, die vom Unternehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung bewogen werden sollen, geschützt werden. Es liegt auf der Hand, dass niemand im Rahmen von Werbung durch irreführende Angaben hereingelegt werden möchte.
Ist irreführende Werbung in Deutschland verboten?
Letztere sind daher in Deutschland verboten (vgl. § 3 Absatz 1 UWG ). Mit der europäischen Richtlinie 2005/29/EG wurde das Verbot, welches sich in Deutschland zunächst nur auf irreführende Werbung bezog, auf sämtliche irreführenden geschäftlichen Handlungen ausgeweitet.
Wann kommt es zu Abmahnungen wegen irreführender Werbung?
„Deshalb kommt es immer wieder zu Abmahnungen, beispielsweise wegen fehlender oder falscher Widerrufsbelehrungen auf der Webseite, falschen Klauseln in den AGB – oder eben wegen irreführender Werbung.“ Wann Werbung als irreführend gilt, ist in Paragraf 5 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt.