Wo kann ich meine Nebenkostenabrechnung kostenlos überprüfen lassen?
Beim Mieterbund erhalten Sie viele Informationen rund ums Thema Nebenkosten. Auch die Prüfung ihrer Nebenkostenabrechnung kann der Mieterbund übernehmen.
Was darf ein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung berechnen?
In der Betriebskostenabrechnung, auch Nebenkostenabrechnung genannt, kann der Vermieter folgende Kostenpunkte auflisten:
- Grundsteuer.
- Abwassergebühr.
- Gesplittete Abwassergebühr: Schmutz- und Niederschlagswasser.
- Warme Betriebskosten.
- Aufzug.
- Straßenreinigung und Müllabfuhr.
- Gebäudereinigung und Ungezieferbeseitigung.
Wo kann ich meine Techem Abrechnung überprüfen lassen?
In den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie bei unabhängigen Organisationen wie dem Deutschen Mieterbund können Sie Ihre Abrechnung individuell überprüfen lassen.
Wie kontrolliert man Nebenkostenabrechnung?
Der Mieter hat ein Anrecht auf Belegeinsicht und darf die Originalbelege der Nebenkostenabrechnung beim Vermieter einsehen. Sollte es zur Überprüfung oder Vorbereitung von Einwendungen gegen die Abrechnung nötig sein, so dürfen Mieter auch die Einzelverbrauchsdaten ihrer Mitmieter einsehen (BGH, Az.: VIII ZR 189/17).
Was braucht man alles für die Nebenkostenabrechnung?
Um eine Betriebskostenabrechnung erstellen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen: Die Mietverträge aller an der Abrechnung beteiligten Mieter. Die letzte Betriebskostenabrechnung (bei einem neu erworbenen Objekt, die letzte Abrechnung des Voreigentümers) Angaben zu Personenzahlen und Quadratmetern.
Kann man Nebenkostenabrechnung selber machen?
Übermitteln Sie Ihrem Mieter die Nebenkostenabrechnung schriftlich. Nur diese Zustellungsvariante ist rechtlich einwandfrei. Auch Ihre persönliche Unterschrift als Vermieter ist wichtig. Wenn Sie die Nebenkostenabrechnung nicht selbst erstellen, können Sie eine Vollmacht beifügen.
Wie ist eine richtige Nebenkostenabrechnung?
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine übersichtliche und nachvollziehbare Abrechnung zu liefern, die alle Betriebskosten auflistet, die innerhalb eines Jahres angefallen sind. Auf einer Nebenkostenabrechnung müssen zwingend folgende Angaben enthalten sein: Der Abrechnungszeitraum muss aufgeführt sein.