Wo kann ich mich über meinen Betrieb beschweren?
Das Beschwerderecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz Nach dem Betriebsverfassungsgesetz können Arbeitnehmer*innen ihre Beschwerde direkt an den Arbeitgeber oder an den Betriebsrat richten.
Wo kann man sich über einen Betriebsrat beschweren?
Zuständige Stellen. Arbeitnehmer können Beschwerden entweder bei den zuständigen Stellen (in der Regel bei Vorgesetzten) des Betriebs (§ 84 BetrVG) oder beim Betriebsrat (§ 85 BetrVG) einlegen. Ausdrücklich geregelt ist das Recht auf Beschwerde bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG).
Wie kann ich meinen Arbeitgeber anzeigen?
Die Anzeige bei Erkennen von Missständen ist keinesfalls nur freiwillig. Der Arbeitnehmer ist sogar verpflichtet, einen von ihm beobachteten Missstand dem Arbeitgeber zu melden. Diese Meldepflicht gilt für alle Beschäftigten, auch Leiharbeiter. Wer Angst um seinen Arbeitsplatz hat, kann dies auch anonym tun.
Wie hat der Arbeitgeber die Beschwerde nachzugehen?
Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat.
Was hat der Arbeitnehmer mit Beschwerderecht zu tun?
Anwendungsbereich Beschwerderecht. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich beim Arbeitgeber oder bei den im Betrieb für Beschwerden zuständigen Stellen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte etc.) zu beschwerden, wenn ihm durch Kollegen oder Vorgesetzte Unrecht getan wird.
Ist der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig?
Wenn der Arbeitgeber nämlich aufgrund einer berechtigten Beschwerde nicht reagiert und den betroffenen Arbeitnehmer weiterhin Repressalien aussetzt, dann macht sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig. Der Arbeitnehmer muss dann aber nachweisen, dass er den Arbeitgeber umfassend informiert hat.
Wie kann ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter können Sie einreichen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Sachbearbeiter seinen Job falsch macht und Sie deshalb benachteiligt werden. Sie haben zunächst die Möglichkeit, mit den Mitarbeitern am Eingang zu sprechen und diese um ihre Unterstützung zu bitten.