Wo kann man sich über einen Tierarzt beschweren?
Mit einer (schriftlichen und ausreichend begründeten) Beschwerde kann man sich an die zuständige Regionalsektion wenden. Ist ein Tierarzt nicht Mitglied einer Regionalsektion, findet das Verfahren direkt vor der Ombudsstelle der GST statt.
Was tun wenn der Tierarzt einen Fehler gemacht hat?
Bestehen Zweifel an der Abrechnung, sollte der Tierarzt zunächst um schriftliche Erläuterung der Rechnung gebeten werden. Kommt er dem nicht nach oder lässt sich die Unsicherheit noch immer nicht aufklären, haben Patienten(-halter) die Möglichkeit, sich an die jeweils zuständige Landestierärztekammer zu wenden.
Was macht man wenn man kein Geld für den Tierarzt hat?
Behandlung durch einen ehrenamtlichen Tierarzt Ehrenamtlich tätige Tierärzte sind eine mögliche Anlaufstelle, wenn der Tierbesitzer für die Behandlungskosten in einer regulären Tierarztpraxis nicht aufkommen kann. In vielen Städten helfen ehrenamtliche Tierärzte bei der medizinischen Versorgung von Tieren.
Kann ich den Tierarzt verklagen?
Ein Tierarzt ist verpflichtet, über die Art der Behandlung, eventuelle Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären. Unterlässt er diese Auskunftspflicht, kann er zu Schadensersatz verpflichtet werden. Tierärzte dürfen frei entscheiden, welches Tier sie behandeln und welches nicht.
Kann man Tierklinik verklagen?
Tierarzt haftet bei Behandlungsfehlern «Generell haftet der Tierarzt dann, wenn er das Tier nicht so behandelt, wie es erforderlich gewesen wäre», erklärt die Hamburger Rechtsanwältin Birgit Schröder.
Wie lange muss Tierarzt Unterlagen aufbewahren?
5 Jahre
Gemäß §5 Absatz 1 Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer sind die in Ausübung des Berufes gefertigten Aufzeichnungen mindestens 5 Jahre aufzubewahren, wobei diese Frist auch bei technischen Dokumentationen gilt. Längere Aufbewahrungspflichten gibt es in einigen Spezialgebieten wie z.B. der Radiologie.
Wann haftet der Tierarzt?
Tierarzthaftung. Der Tierarzt haftet, wenn zunächst ein Schaden eingetreten ist, ihm ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden vorzuwerfen ist (Pflichtverletzung; §§ 280 I, 276 BGB) und diese Pflichtverletzung kausal (ursächlich) für den Schaden ist.