Wo kann man Vornamen ändern?
Wer seinen Namen ändern möchte, muss dies schriftlich bei der zuständigen Namensänderungsbehörde beantragen, die in den meisten Fällen beim Standes- oder Bürgeramt angesiedelt ist. Entsprechende Formulare werden häufig als Download angeboten oder sind auf Nachfrage erhältlich.
Kann man seinen Vornamen einfach ändern lassen?
Wer seinen Vornamen oder Nachnamen – unabhängig von einer Hochzeit, Scheidung, Adoption o. ä. – ändern möchte, muss dies beantragen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Standesamt oder Einwohnermeldeamt.
Wo muss ich Namensänderung beantragen?
(1) Der Antrag ist bei der für die Bewilligung einer Namensänderung gemäß § 7 des Namensänderungs- gesetzes (NÄG), BGBl. Nr. 195/1988, zuständigen Behörde einzubringen.
Kann man die Reihenfolge der Vornamen ändern?
Sie können durch Abgabe einer Erklärung beim zuständigen Standesamt die Reihenfolge der Vornamen neu bestimmen. Ausnahme: Vornamen, die mit Bindestrich miteinander verbunden sind, können nicht in ihrer Reihenfolge geändert werden.
Kann man seinen Vornamen ändern kosten?
Eine Änderung des Vornamens kann – je nach Aufwand – bis zu 255 Euro kosten, ein geänderter Nachname bis zu 1 022 Euro.
Wann darf man den Vornamen ändern?
„Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund ihre Änderung rechtfertigt und dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Vornamen geringer zu bewerten ist. “ Wie die für euch zuständige Standesbeamtin dieses Gesetz auslegt, da gibt es tatsächlich etwas Handlungsspielraum.
Wie Namensänderung beantragen?
Sie möchten Ihren Familien- oder Vornamen ändern Gesuche um Namensänderungen für im Kanton Zürich wohnhafte Personen sind beim Gemeindeamt des Kantons Zürich einzureichen.
Was braucht man alles für eine Namensänderung?
Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag. Für die Änderung des Namens einer ganzen Familie genügt ein Antrag, auf dem alle Betroffenen aufgeführt sind.