Wo kommt Obatzter her?
der Begriff kommt aus dem Altbayrischen und bedeutet wörtlich Angebatzter (vergleiche Batz), abgeleitet von der Herstellungsform der Speise, bei der Käse (überwiegend Camembert) und Zutaten üblicherweise mit einer Gabel zerdrückt und zu einer breiigen Masse angemischt („angebatzt“ „angemantscht“) werden.
Wer hat den obazda erfunden?
Katharina Eisenreich
Aus dieser traditionellen Variante hat sich eine Vielfalt von Rezepten entwickelt. Bekannt wurde der Obatzte in den 1920er-Jahren, als ihn die Wirtin Katharina Eisenreich ihren Gästen im Weihenstephaner Bräustüberl in Freising servierte.
Wie entstand Obatzter?
Der Obatzda wurde in den 20er Jahren durch die Wirtin Katharina Eisenreich bekannt, die ihren Gästen im Freisinger „Braustüberl“ zum ersten Mal diese Käsezubereitung servierte. Hier findet ihr das Originalrezept. Anfangs galt Obatzder als „Arme Leute Essen“ und diente vor allem der Verwertung von Käseresten.
Warum darf man nicht mehr obazda sagen?
Nun aber sorgt der Obazde für handfesten Ärger: Weil ihn die Landesvereinigung der bayerischen Milchwirtschaft als geografisch geschütztes Produkt eintragen ließ, dürfen nur noch Obazde unter diesem Namen verkauft werden, die nach einer bestimmten Rezeptur hergestellt wurden.
Warum heißt es Obazda?
Der „Obatzte“ heiße deshalb nicht „Angepatzter“, sondern „Abgepatzter“. Das erklärt sich laut Hobmeier schon aus der Vermengung von Butter und Camembert sowie Zwiebeln und einer Prise Paprikapulver mit einem Schuss Bier in einer Schüssel zu einer streichfertigen Masse.
Ist Obazda geschützt?
Seit Juni 2015 ist der Name „Obazda“/„Obatzter“ als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geschützt. Anspielungen und andere Bezugnahmen wie z.B. „nach Art Obazda“ sind dabei nicht möglich.
Wie spricht man obazda aus?
Obazda (Deutsch) Worttrennung: Obaz·da, Plural: Obaz·den. Aussprache: IPA: [ˈoːbat͡sdɐ]
Ist obazda ein geschützter Name?
Fachinformation zur Herstellung von „Obazda/Obatzter“ g.g.A. in der Gastronomie. Seit Juni 2015 ist der Name „Obazda“/„Obatzter“ als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 geschützt.