Wo müssen Kinder krankenversichert sein?
Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, dann sind die Kinder im Rahmen der Familienversicherung versichert. Es besteht kraft Gesetzes (§ 10 SGB V – Familienversicherung) und muss nicht beantragt, sondern lediglich bei der Krankenkasse angezeigt und mittels eines Fragebogens geprüft werden.
Wie lange Familienversichert nach Trennung?
Die Mitversicherung endet nicht automatisch bereits bei Trennung, sondern läuft weiter bis zur Rechtskraft der Scheidung. Dann erlischt sie für den Ehegatten automatisch. Für Kinder kann die Familienversicherung hingegen bestehen bleiben.
Was passiert nach der Familienversicherung?
Was passiert nach dem Ende der Familienversicherung? Endet die Familienversicherung, setzt sich die Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V als freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) bei derselben Krankenkasse fort, wenn keine Ausschlusstatbestände vorliegen.
Wie lange ist man nach der Scheidung noch krankenversichert?
Voraussetzung ist, dass der Ehepartner und die Kinder kein eigenes Einkommen haben. Im Falle einer Scheidung hat der mitversicherte Partner dann noch drei Monate Zeit, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen, während die Kinder einfach beim berufstätigen Elternteil mitversichert bleiben.
Sind Unterhaltszahlungen Krankenversicherungspflichtig?
Ist der Unterhaltsverpflichtete ebenfalls freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, sind seine Einnahmen in voller Höhe zur Beitragsbemessung heranzuziehen. Die Unterhaltsleistungen mindern die beitragspflichtigen Einnahmen nicht.
Wie muss ich mich Krankenversichern nach der Scheidung?
Nach Scheidung weiterhin versichert Seit 2013 werden Ehepartner ohne eigenes Einkommen, die bei ihrem Ehegatten mitversichert wurden, nach der Scheidung automatisch bei der entsprechenden Krankenkasse weiterversichert (§ 188 Absatz 4 SGB V). Die Beiträge müsste die/der Hausfrau/Hausmann dann selbst zahlen.