Wo muss der Ausbildungsvertrag eingetragen werden?

Wo muss der Ausbildungsvertrag eingetragen werden?

Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsvertrag eintragen lassen. Dieses Verzeichnis führen Kammern (z.B. IHK, HWK) oder Regierungspräsidien.

Warum wird das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer eingetragen?

Wenn Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb einen Auszubildenden/eine Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden möchten, muss das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Kammer eingetragen werden. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung.

Ist die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Handelskammer kostenfrei?

Unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags ist die Eintragung vom Ausbildenden unter Beifügung einer Vertragsniederschrift zu beantragen. Entsprechendes gilt bei Änderungen wesentlicher Vertragsinhalte. Die Eintragung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.

Warum müssen Berufsausbildungsverträge in die jeweiligen Verzeichnisse bei den Kammern eingetragen werden?

Allgemeine Informationen. Als Ausbildende/r in einem anerkannten Ausbildungsberuf müssen Sie jedes Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer eintragen lassen. Die Eintragung ist eine Voraussetzung für die spätere Zulassung zu den Abschlussprüfungen.

Was ist ein Eintragungsvermerk der zuständigen Kammer?

ein Vermerk gemeint sein, unter dem dein Ausbildungsvertrag bei der zuständigen Kammer (z.B. IHK) eingetragen ist. der Arbeitgeber hat den abgeschlossenen Ausbildungsvertrag zur Eintragung an die IHK, Handwerkskammer, Ärztekammer etc. einzureichen.

Was ist mit Antrag auf Eintragung gemeint?

Hiermit wird die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse des nachfolgenden Berufsausbildungsvertrages zwischen dem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) und der/dem Auszubildenden beantragt.

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