Wo muss der Equidenpass aufbewahrt werden?
Wo gehört der Equidenpass hin? Unklarheit herrscht häufig noch, wenn es um die Frage geht, wo der Equidenpass, der zu jedem Pferd gehört, aufbewahrt werden muss. Die gesetzlichen Vorgaben dazu sind eindeutig: Der Equidenpass muss vom Pferdehalter verwahrt werden, bzw. bei Transport des Pferdes mitgeführt werden.
Wie muss Pferdemist gelagert werden?
Der Pferdemist wird in einen wannenförmigem Festmistlager ohne Sammelgrube gelagert. werden. Hierbei muss ein 2 % Gefälle zur hinteren Wand angelegt werden. Die Festmistplatte wird überdacht, so dass auf die Berücksichtigung von verunreinigtem Niederschlagswasser verzichtet werden kann.
Wo muss der pferdepass sein?
Der Pass muss stets beim Pferd sein, das heißt er ist im Stall zu deponieren und bei jedem Transport (Turnier, Wanderritt, Tierarzt, etc). mitzuführen. Seit dem 1.7.2009 benötigen alle Equiden, die noch keinen Pass besitzen, einen Transponder (Mikrochip), der bei der Ausstellung eingesetzt wird.
Wer bewahrt den pferdepass auf?
Der Pass ist immer beim Pferd aufzubewahren und der Pensionspferdehalter muss ständig unmittelbar Zugriff auf den Pass haben. Und immer wenn das Pferd den Stall verlässt, muss der Equidenpass das Pferd begleiten.
Wo darf man Mist lagern?
Wie gelagert werden darf – und wie nicht Lagerung ist nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen möglich. Diese Fläche muss jährlich wechseln und darf nicht im Gewässerrandstreifen liegen. Im Überschwemmungsbereich von Fließgewässern ist eine Lagerung verboten.
Welche Papiere braucht man für ein Pferd?
Die Papiere setzen sich aus zwei Dokumenten zusammen, der Eigentumsurkunde und dem Equidenpass. Der Abstammungsnachweis ist in den Equidenpass integriert. Dabei ist die Eigentumsurkunde (vergleichbar mit dem deutschen Kfz-Brief) der Nachweis über das Eigentum an dem aufgeführten Pferd.