Wo muss eine Nutzungsänderung beantragen?
Sie sollten sich auf jeden Fall mit dem Bauordnungsamt oder mit der Bürgerberatung Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Hier wird geklärt, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden muss oder ob die vorhandene Genehmigung ausreicht.
Wer macht Nutzungsänderung?
Wer kann eine Nutzungsänderung als Bauantrag beantragen? Antragsteller kann der Eigentümer, aber auch ein zukünftiger Mieter oder ein Bekannter des zukünftigen Mieters sein. Der Antragsteller wird im Bauantrag zum Bauherrn.
Was benötigt man für eine Nutzungsänderung?
Für eine Nutzungsänderung brauchen Sie immer eine Baugenehmigung, auch wenn damit keine baulichen Änderungen in Verbindung stehen. Der Begriff Nutzungsänderung ist schon erfüllt, wenn das Objekt nicht zum gleichen Zweck genutzt wird wie vorher.
Kann ein Mieter eine Nutzungsänderung beantragen?
Je enger der vereinbarte Mietzweck, desto mehr stimmen sich Mieter und Vermieter im Falle einer Nutzungsänderung ab. Ist der gewünschte Verwendungszweck im Vertrag abgedeckt, ist keine Zustimmung des Vermieters nötig. Verändert der Mieter allerdings sein Kerngeschäft, bedarf es die Zustimmung des Vermieters.
Wann muss Nutzungsänderung beantragt werden?
Wird eine Immobilie errichtet, legt der Besitzer in der Baugenehmigung eine bestimmte Nutzung fest. Das Objekt darf in diesem Rahmen genutzt werden. Eine Nutzungsänderung ist notwendig, wenn ein Mieter die Räumlichkeiten zu einem anderen Zweck nutzen möchte. Die zuständige Behörde prüft in diesem Fall die Zulässigkeit.
Wann benötigt man keine Nutzungsänderung?
zur Begriffsbestimmung der Gebäudeklassen § 2 Abs. 3 BauO NRW 2018) genehmigungsfrei, wenn eine Neuerrichtung oder Änderung des Gebäudes bei geänderter Nutzung genehmigungsfrei wäre. Dies ist wiederum unter folgenden Voraussetzungen der Fall: Das Vorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Was kostet eine Nutzungsänderung?
Kosten einer Nutzungsänderung Die Kosten betragen demnach zwischen 50 Euro und 5.000 Euro, je nach Einzelfall. Um sich über die Kosten im Klaren zu sein, sollte man sich vorab bei seiner örtlichen Bauaufsichtsbehörde entsprechend informieren. Die Beratungen und Infos erhält man kostenlos.