Wo muss ich angemeldet sein?
In Deutschland besteht die allgemeine Meldepflicht, d.h. jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein. Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden.
Was braucht man um jemanden bei sich anzumelden?
Dies sind in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass.
- Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
- Bescheinigung des Wohnungsgebers.
Wie lange muss man sich in Deutschland anmelden?
für Personen die im Ausland wohnen und nicht in Deutschland gemeldet sind gilt nach Paragraf 27 Absatz 2 folgende Regelung: Wer sich länger als drei Monate in Deutschland aufhält, muss sich spätestens nach diesen drei Monaten innerhalb von zwei Wochen anmelden. Innerhalb der ersten drei Monate ist man von der Meldepflicht ausgenommen.
Wann muss man sich beim Einwohnermeldeamt anmelden?
Nach dem Umzug haben Mieter zwei Wochen Zeit, um sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Bei dieser Anmeldung sollten sie neben dem Personalausweis oder dem Reisepass auch die Wohnungsgeberbestätigung dabeihaben. Auch wer nur eine Zweitwohnung bezieht, muss diese binnen zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Wie lange dauert die Anmeldung beim Bundesmeldegesetz?
Nach Ablauf der sechs Monate wird allerdings binnen zwei Wochen eine Anmeldung Pflicht. Folgen bei Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz Bei Verstoß gegen das Meldegesetz droht ein Bußgeld, falls die Regelungen nicht eingehalten werden.
Wie muss ich mich ins Ausland anmelden?
Wer ins Ausland geht, muss sich (theoretisch) komplett aus Deutschland abmelden (Alternativen findest du im verlinkten Beitrag). Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen unter Vorlage der Vermieterbescheinigung am neuen Wohnort anmelden.