Wo muss ich die AHV beantragen?
Wo muss ich die Anmeldung einreichen? Ihre Anmeldung reichen Sie bei jener Aus- gleichskasse ein, bei der Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Wenn Sie darüber im Zweifel sind, können Sie die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse oder der AHV- Zweigstelle Ihres Wohnorts einreichen.
Wie melde ich EO an?
Wer Dienst leistet oder einen Kurs besucht, erhält dort eine Meldekarte (EO-Anmeldung). Es genügt, diese Karte auszufüllen und je nach Erwerbssituation dem Arbeitgeber oder der zuständigen Ausgleichskasse weiterzuleiten.
Wo muss man die EO Anmeldung schicken?
Leiten Sie die EO-Anmeldung an die kantonale Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons unter Angabe des letzten Arbeitgebenden weiter, wenn die letzte Arbeitgeberfirma nicht mehr existiert.
Wer muss Mutterschaftsentschädigung beantragen?
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung entsteht, wenn die Anspruchsberechtigten:
- während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert waren.
- in dieser Zeit mindestens fünf Monate lang eine Erwerbstätigkeit ausgeübt haben.
Kann ich die Rente online beantragen?
Wenn Sie in Rente gehen möchten, müssen Sie einen Rentenantrag bei Ihrem Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen. Online: Auf der Internetseite der DRV können Sie den Rentenantrag online stellen. Möglicherweise müssen Sie einige Formulare per Post an Ihren Träger der Rentenversicherung senden.
Was zahlt die EO?
Die Erwerbsersatzordnung (EO) basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Wer in der AHV obligatorisch versichert ist, bezahlt zusätzlich auch EO-Beiträge. Der Beitrag an die EO beträgt 0.5 Prozent des massgebenden Lohnes.
Wie wird der EO berechnet?
Für Erwerbstätige beträgt die Grundentschädigung 80 Prozent des durchschnittlichen vordienstlichen Einkommens, zuzüglich der Kinderzulagen. Die Höchstentschädigung beträgt CHF 245 pro Tag, CHF 196 für Personen ohne Kinder.
Wann muss ich Mutterschaftsentschädigung beantragen?
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Wenn Sie die Er- werbstätigkeit während dieser Zeit ganz oder teilweise wieder aufnehmen oder sterben, endet der Anspruch vorzeitig.
Wann Anmeldung Mutterschaftsentschädigung?
Die Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung kann bis 5 Jahre nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Nach dieser Frist erlischt der Anspruch.