Wo muss ich die doppelte Staatsangehorigkeit beantragen?

Wo muss ich die doppelte Staatsangehörigkeit beantragen?

Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland richtet sich der Antrag nach § 8 StAG und ist bei der zuständigen kommunalen Staatsangehörigkeitsbehörde einzureichen. Befindet sich der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland ist das Bundesverwaltungsamt zuständig und prüft den Antrag nach § 13 StAG.

Wer ist der richtige Ansprechpartner für eine deutsche Staatsbürgerschaft?

In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen.

Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

Ist die Staatsbürgerschaft der Mutter österreichischer Staatsbürger?

Eheliche Kinder erhalten bei der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn einer der Elternteile österreichischer Staatsbürger ist. Bei unehelichen Kindern erwerben die Nachkommen die Staatsbürgerschaft der Mutter, jene des Vaters spielt in diesem Fall keine Rolle.

Wie ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich?

In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich: Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen

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