Wo muss ich meine Karenz melden?

Wo muss ich meine Karenz melden?

Die Meldung der Karenz an die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber sollte in nachweislicher Form erfolgen, beispielsweise als eingeschriebener Brief. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss eine Bestätigung über den Beginn und die Dauer der Karenz ausstellen.

Wer bezahlt das Kinderbetreuungsgeld aus?

Grundsätzlich hat ein Elternteil Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (KBG), wenn für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird (bei getrennt lebenden Eltern muss die Antragstellerin/der Antragsteller zusätzlich obsorgeberechtigt sein und die Familienbeihilfe in eigener Person beziehen), er mit dem Kind an der Wohnadresse …

Wer ist zuständig für Kinderbetreuungsgeld?

Für die Antragstellung und Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem Wochengeld bezogen wurde bzw. bei dem man versichert (anspruchsberechtigt) ist bzw. zuletzt versichert (anspruchsberechtigt) war.

Wo ist man während der Karenz versichert?

Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld sind die Eltern grundsätzlich krankenversichert. Für die Zeit nach dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist grundsätzlich die Mitversicherung bei der Partnerin/beim Partner oder eine Selbstversicherung möglich.

Wie lange kann ich in Karenz bleiben?

Beginn und Dauer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Karenz bis zum Ablauf des zweiten Lebensjahres (Tag vor dem zweiten Geburtstag) des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben.

Was fällt unter Kinderbetreuungsgeld?

Das Kinderbetreuungsgeld ist ein Teil des österreichischen Familienförderungsprogramms. Es dient als finanzielle Unterstützung des Staates für den Elternteil, der für die Erziehung des Kindes vorübergehend seine Berufstätigkeit aufgibt.

Wie viel ist Kinderbetreuungsgeld in Österreich?

Bezugshöhe. In der kürzesten „Variante“ beträgt das Kinderbetreuungsgeld 33,88 Euro täglich und in der längsten „Variante“ 14,53 Euro täglich, je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag, die Höhe der Leistung ergibt sich also aus der individuell gewählten Leistungsdauer.

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