Wo muss ich meine Schafe melden?

Wo muss ich meine Schafe melden?

Bestehende landwirtschaftliche Betriebe müssen die Schaf- oder Ziegenhaltung sowie alle Meldungen unter ihrer LFBIS-Nummer melden. Privatpersonen müssen sich auf der Website des VIS (www.ovis.at) mittels Registrierungsformular registrieren und erhalten eine Registrierungsnummer.

Woher bekomme ich Ohrmarken für Schweine?

Wie bekomme ich amtliche Ohrmarken zur Schweinekennzeichnung? Am einfachsten bestellen Sie die benötigen Ohrmarken online im vit-Portal. Dort melden Sie sich mit Ihrer Registriernummer und Ihrer HIT-PIN an. Hier können Sie auch einen Beihilfeantrag online stellen.

Wann müssen Kälber Ohrmarken bekommen?

In Deutschland ist nach der Viehverkehrsverordnung die Kennzeichnung bei Rindern in den ersten sieben Tagen nach der Geburt, bei Schafen und Ziegen in den ersten neun Monaten und bei Schweinen nach dem Absetzen durch den Halter vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, dem die Ohrmarken im Voraus durch die zuständige …

Was bedeuten die Zahlen auf den Ohrmarken?

Die Ohrmarke jedoch bleibt dieselbe. Was bedeuten die Angaben? Zuerst enthält sie das zweistellige Kürzel des Mitgliedstaates, in dem der Betrieb ansässig ist, bei dem das betreffende Tier zuerst gekennzeichnet wurde. Danach folgt ein maximal zwölfstelliger numerischer Code, der das Tier eindeutig identifiziert.

Warum werden Schafe gekennzeichnet?

Rinder, Einhufer, Schweine, Schafe und Ziegen sind aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union zu kennzeichnen. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung bis zur Aufzucht zurückverfolgt werden.

Wo muss ich Ziegen melden?

Ziegenhalter*innen sind verpflichtet, ihre Tierhaltung bei der Tierseuchenkasse registrieren zu lassen und dort jährlich eine Stichtagsmeldung über den vorhandenen Bestand am 01.01. abzugeben.

Welche Ohrmarken für Schweine?

Schweine müssen spätestens mit dem Absetzen im Ursprungsbetrieb gekennzeichnet werden. Die Ohrmarken sind weiß und in der Mitte offen. Neben DE für Deutschland tragen sie das KFZ-Kennzeichen des Landkreises des Betriebes und eine für den Betrieb individuelle siebenstellige Nummer.

Wo muss ich ein Schwein anmelden?

Schweine, Schafe, Ziegen Die Haltung, Zugänge, Abgänge und untersuchungspflichtige Schlachtungen müssen Sie binnen sieben Tagen beim Betreiber des VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem; Bundesanstalt Statistik Österreich; Guglgasse 13, 1110 Wien; 01/71128 – 8100; vis@statistik.gv.at) melden.

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