Wo sind Scheidungsurteile hinterlegt?

Wo sind Scheidungsurteile hinterlegt?

Benötigen Sie eine amtliche Ausfertigung Ihrer Scheidungsurkunde, müssen Sie zu dem Amtsgericht gehen, bei dem Sie ursprünglich geschieden wurden. Das Original Ihres Scheidungsurteils oder Ihres Scheidungsbeschlusses verbleibt immer den Akten des Amtsgerichts.

Wie lange werden Scheidungsurteile aufbewahrt?

Lebenslänglich: alle standesamtlichen Urkunden (z. B. Geburts- und Heiratsurkunde, Sterbeurkunde), Scheidungsurteile, Schulzeugnisse, Berufsabschlüsse, ärztliche Gutachten und Belege über Wohneigentum.

Wann erhält man die Scheidungsurkunde?

Die Scheidungsurkunde wird vom zuständigen Amtsgericht ausgestellt. Wann kommt der Scheidungsbeschluss? Nach Scheidungstermin kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis der Scheidungsbeschluss per Post bei den Geschiedenen eintrifft. Wurde ein Anwalt einbezogen, wird der Scheidungsbeschluss an diesen versendet.

Was steht auf einer Scheidungsurkunde?

Die Scheidungsurkunde enthält Angaben darüber, welches Familiengericht welche Parteien wann geschieden hat. Sofern über Scheidungsfolgen (z.B. Versorgungsausgleich, Sorgerecht) entschieden wurde, enthält die Scheidungsurkunde auch Feststellungen über die jeweilige Scheidungsfolge.

Wie lange muss man abgelaufene Versicherungsunterlagen aufbewahren?

Gibt es Aufbewahrungsfristen für Versicherungsunterlagen? Ja, denn Versicherungskunden sollten die zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften im Auge behalten. Die allgemeine Verjährungsfrist liegt bei drei Jahren. Begründete Ansprüche können also auch noch nach Ende des Vertrages geltend gemacht werden.

Wer stellt eine Scheidungsurkunde aus?

Werden Sie geschieden, gibt es vom Familiengericht die Scheidungsurkunde. Damit wird dokumentiert, dass Sie geschieden sind und Ihre Ehe nicht mehr besteht. Die Scheidungsurkunde ist ein Dokument, das Sie in Ihrem Leben immer wieder einmal benötigen.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben