Wo stehen Löhne und Gehälter in der Bilanz?
Die Kosten für das Personal (Löhne/Gehälter und gesetzliche soziale Aufwendungen) sind Teil der GuV und stehen daher als Aufwand auf der linken Seite der GuV.
Sind Löhne Erträge?
Betriebsstoffen, Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, Mietaufwendungen, Steuern etc. Erträge fließen dem Unternehmen nach der Produktion zu, z.B. Umsatzerlöse, Provisionen, Zinserträge von der Bank. Am Ende des Jahres sollten die Erträge höher sein als die Aufwendungen, damit das Unternehmen einen Gewinn einfährt.
Wer bezieht Gehalt?
Gehalt wird in der Regel Angestellten wie etwa Bürokaufleuten oder Ingenieuren bezahlt, die jeden Monat ein fest vereinbartes monatliches Entgelt beziehen. Die abgeleisteten Überstunden werden meist nicht ausbezahlt, sondern auf ein Gleitzeitkonto gutgeschrieben.
Was sind Löhne und Gehälter?
Löhne / Gehälter. Erläuterung vom Konto „Lohne / Gehälter“: Die Bruttolöhne und Bruttogehälter stellen für den Arbeitgeber Aufwendungen dar. Er ist verpflichtet vom Bruttoverdienst die Lohnsteuer, die Kirchensteuer, den Solidaritätszuschlag und den Arbeitnehmeranteil zu den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege,
Welche Verbindlichkeiten stehen auf der Bilanz?
Verbindlichkeiten, in diesem Fall aus Sozialversicherung (Verb. a. SV) und Steuern (Verb. a. Steuern), stehen auf der rechten Seite der Bilanz. Die Bank (für die Überweisungen) steht auf der rechten Seite der Bilanz. Personalkosten und Verbindlichkeiten erhöhen sich, das Banksaldo sinkt.
Wie geht’s mit der Bilanz?
Auf geht’s! Die Bilanz enthält links das Vermögen des Unternehmens und rechts das Kapital. Das Vermögen setzt sich zusammen aus Anlage- und Umlaufvermögen, das Kapital aus Eigen- und Fremdkapital. Oder wie mein Freund Marco von unmus es so schön ausdrückt: Links steht was Du hast und rechts wer es bezahlt hat :-)
Warum steht die Bank für die Überweisungen in der Bilanz?
Die Bank (für die Überweisungen) steht auf der rechten Seite der Bilanz. Personalkosten und Verbindlichkeiten erhöhen sich, das Banksaldo sinkt. Die bei den Löhnen und Gehältern einbehaltenen Arbeitnehmeranteile für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer muss der Arbeitgeber natürlich an die zuständigen Stellen abführen.