Wo steht was ich von der Steuer wieder bekomme?
Gleich auf der ersten Seite Ihres Steuerbescheids sehen Sie, ob und wie viel Geld vom Finanzamt erstattet werden. Kontrollieren Sie hier, ob der Steuerabzug vom Lohn richtig übernommen wurde. Vergleichen Sie dazu die Zahlen aus den Lohnsteuerbescheinigungen Ihrer Arbeitgeber.
Kann ich den Status meiner Steuererklärung abfragen?
Sagen Sie dem Mitarbeiter vom Finanzamt kurz, dass Sie Ihren Bearbeitungsstand Ihrer Einkommenssteuererklärung prüfen möchten. Nach der Nennung Ihrer Steuernummer oder alternativ Steueridentifikationsnummer werden Sie durchgestellt oder erhalten die Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters.
Was ist meine Steuererklärung?
Meine Steuererklärung. Die Seite „Meine Steuererklärung“ ist die zentrale Übersichtsseite in Ihrem Steuerfall. Hier sehen Sie, ob Sie Ihren Steuerfall bereits abgegeben haben, hier können Sie die komprimierte Steuererklärung nach dem Versand per ELSTER herunterladen und hier können Sie Ihren elektronischen Steuerbescheid aufrufen,…
Wann beginnt die Abgabe der Steuererklärung?
Das Finanzamt beginnt die Bearbeitung erst nach Eingang der unterschriebenen Steuererklärung. Haben Sie die Abgabe bereits durchgeführt, können Sie über den Button „Abgabe der Steuererklärung neu starten“ den Abgabeprozess zurücksetzen und erneut durchführen.
Wie lange kann das Finanzamt eine Steuererklärung einreichen?
Wichtig: Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).
Wie können sie die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen?
Um die vorausgefüllte Steuererklärung nutzen zu können, müssen Sie Ihre Bescheinigungen abrufen. Hierzu benötigen Sie eine Registrierung mit Ihrer Identifikationsnummer bei Mein ELSTER. Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Registrierung ist außerdem die Zustimmung zum Abruf der Bescheinigungen in Ihrem Benutzerkonto bei Mein ELSTER erforderlich.