FAQ

Wo stelle ich einen Antrag auf Blindengeld?

Wo stelle ich einen Antrag auf Blindengeld?

Der Antrag auf Blindengeld kann sowohl beim LVR als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die betreffende Leistung rückwirkend gewährt.

Wie führt man blinde Personen?

Der Sehende läuft etwa einen halben Schritt voraus, während der Blinde seine Hand auf den Ellenbogen des Sehenden legt. Liegt die Hand des Blinden zwischen Ellenbogen und Körper des Sehenden, kann er sämtliche Bewegungen spüren und sofort reagieren. Mit diesem Griff kann man auch in schnellem Tempo miteinander laufen.

Unter welchen Voraussetzungen bekommt man Blindengeld?

Voraussetzung für den Anspruch ist der Nachweis der Blindheit (siehe Kapitel III, 4.1). Enthält der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Bl“, dann ist die Blindengeldstelle an die Feststellungen im Ausweis bzw. im Anerkennungsbescheid gebunden.

Wann stütze und führe ich einen Menschen an beiden Armen?

2.3 Stützen und Führen an beiden Armen Diese Technik wird nur bei kurzen Wegen (z. B. zum Bett, WC, Waschbecken, kurze Wege im Zimmer etc.) oder bei sehr engen Stellen angewendet.

Was ist das Blindengeld?

Das Blindengeld ist eine monatliche Unterstützung für blinde Menschen, ein so genannter „Nachteilsausgleich“. Man braucht es, um Ausgaben zu begleichen, die man aufgrund der Behinderung hat (z. B. um eine Haushaltshilfe zu bezahlen, um Texte in Blindenschrift übertragen oder aufsprechen zu lassen, um sich Hilfsmittel anzuschaffen etc.).

Wie lässt sich die Blindheit nachweisen?

Nachweisen lässt sich die Blindheit durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BI“. Um gerade im Straßenverkehr auf Blinde und stark Sehbehinderte aufmerksam zu machen, auch damit auf diese Personen Rücksicht genommen werden kann, gibt es das Blindenabzeichen.

Wie viele Menschen sind sehbehindert und blind?

In Deutschland leben geschätzt 1,2 Millionen sehbehinderte und blinde Menschen. Als sehbehindert gilt ein Mensch, der maximal 30 Prozent des normalen Sehvermögens besitzt. Blind ist dahingegen jeder, der mit Sehhilfe nicht mehr als zwei Prozent sieht.

Ist es sinnvoll sich als blinder zu kennzeichnen?

Grundsätzlich ist es definitiv sinnvoll, sich als Blinder im Straßenverkehr zu kennzeichnen, da sehbehinderte Menschen Situationen nicht richtig einschätzen können und den Verkehr anders wahrnehmen als Sehende. Mit einer sichtbaren Kennzeichnung können andere Verkehrsteilnehmer darauf Rücksicht nehmen.

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