Wo trage ich bei Elster die vorsorgeaufwendungen ein?
Zeilen 36 bis 56 Vorsorgeaufwendungen können Sie im Formular Anlage Vorsorgeaufwand (beachten Sie bitte die Erläuterungen zur Anlage Vorsorgeaufwand), Altersvorsorgebeiträge (für sogenannte Riester-Verträge) mit der Abgabe der Anlage AV geltend machen.
Wo finde ich die beitragspflichtigen Einnahmen?
Die aus der Tätigkeit erzielten beitragspflichtigen Einnahmen aus 2019 können Sie z. B. aus Ihrer Durchschrift der Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV unter „Arbeitsentgelte“ entnehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben.
Wo trage ich Arbeitsmittel in der Steuererklärung ein?
Du trägst die Kosten deiner Arbeitsmittel als Werbungskosten in die Anlage N deiner Steuererklärung ein. Einzelkosten bis zum einem Betrag von 487,90 Euro (410 Euro ohne Mehrwertsteuer) kannst du in voller Höhe absetzen. 952 Euro brutto.
Wo trage ich Arztkosten in der Steuererklärung 2020 ein?
Alles, was darunter fällt, kannst Du in der Einkommensteuererklärung 2020 in der Zeile 13 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Arztkosten – Dazu zählen auch Aufwendungen, die beim Zahnarzt, Heilpraktiker, Logopäden, Psycho- oder Physiotherapeuten entstanden sind.
Wo trage ich bei der Steuererklärung Medikamente ein?
Willst du diese geltend machen, musst du sie unter „andere außergewöhnliche Belastungen“ aufführen und deine Belege für bspw. ärztliche Behandlungen, Arzneimittel oder Klinikaufenthalte parat halten.
Wo finde ich die Sonderausgaben in der Steuererklärung 2020?
Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für den Besuch von Privatschulen. Diese Aufwendungen tragen Sie bitte in die Anlage(n) Kind ein.
Was fällt alles unter Werbungskosten?
Als Werbungskosten gelten alle Kosten, die Ihnen in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Wenn Sie keine einzelnen Werbungskosten geltend machen, wird ein Betrag von 1.000 Euro pauschal ohne Nachweise angenommen.