Wo und wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche stellen Frauenarzt oder Hebamme eine Bescheinigung aus, mit dem Schwangere ihr Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen können. Ein weiteres Formular füllt der Arbeitgeber aus.
Wie Mutterschaftsgeld Antrag ausfüllen?
Um den Online-Antrag ohne Unterbrechung ausfüllen zu können, sollten Sie sich diese Informationen zusammenstellen:
- Voraussichtlicher Geburtstermin des Kindes.
- Angaben zu Ihrer Krankenversicherung.
- Angaben zu Ihrem aktuellen Beschäftigungsverhältnis.
- Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer ID)
Wann besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Wenn Sie arbeitslos und nicht krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Möglicherweise steht Ihnen Unterhalt oder Arbeitslosengeld II zu. Wenn Sie Schülerin, Auszubildende oder Studentin sind und keinen Nebenjob haben, dann können Sie kein Mutterschaftsgeld bekommen.
Wann soll man die Bescheinigung von Frauenarzt für Mutterschutzgeld vorliegen?
Eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin erhalten Sie ab der 33. Schwangerschaftswoche. Sie wird von Ihrem Frauenarzt oder Ihrer Hebamme ausgestellt und muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Wo gebe ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld ab?
Sie können den Antrag also frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin stellen. Angestellte legen das Attest dem Arbeitgeber, Arbeitslose der Bundesagentur für Arbeit vor. Diese müssen ein weiteres Formular ausfüllen, welches bei der Krankenkasse erhältlich ist.
Wo muss man Mutterschaftsgeld beantragen?
Mutterschaftsgeld erhältst Du nicht automatisch, Du musst es beantragen. Am besten machst Du Dich schon vor dem Beginn Deines Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. Du musst Deinen Anspruch entweder bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse stellen oder aber beim Bundesamt für Soziale Sicherung.