Wo war die Razzia?

Wo war die Razzia?

Begriffsgeschichte. Razzia war ursprünglich eine Bezeichnung für die Raubzüge der nordafrikanischen Korsaren in Südeuropa. Bei diesen Überfällen erbeuteten die Seeräuber neben Gütern und Vieh vor allem christliche Sklaven, die auf den Sklavenmärkten der Barbareskenstaaten verkauft wurden.

Wann macht die Polizei Razzia?

Einer Razzia gehen meist Ermittlungen der Polizei voraus, die darauf hindeuten, dass eine bestimmte Person oder Gruppe in eine Straftat verwickelt ist. Mit dem Beschlagnahmen von Dokumenten oder ähnlichem Beweismaterial soll der Verdacht erhärtet und ein Strafverfahren ermöglicht werden.

Was ist die Mehrzahl von Razzia?

Raz·zia, Plural 1: Raz·zi·en, Plural 2: Raz·zias. Aussprache: IPA: [ˈʁat͡si̯a] Razzia.

Warum Razzia?

Ziel der Razzia sind Mitglieder eines international tätigen Netzwerks für Geldwäsche und illegale Finanztransfers.

Wer stellt einen Durchsuchungsbefehl aus?

Die Anordnung der Durchsuchung wird durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder – außer bei der Gebäudedurchsuchung – durch ihre Ermittlungspersonen vorgenommen (§ 105 Abs. 1, § 165 StPO).

Was bedeutet Skizzierter?

in der Art einer Skizze zeichnen, darstellen etwas in groben/großen Zügen, sich auf das Wesentliche beschränkend darstellen, aufzeichnen sich für etwas Notizen, ein Konzept machen; entwerfen. in der Art einer Skizze zeichnen, darstellenBeispielder Architekt skizziert das Gebäude.

Wann gibt es einen Durchsuchungsbeschluss?

Die Anordnung der Durchsuchung durch Staatsanwaltschaft und/oder Steuerfahndung ist nur bei „Gefahr im Verzug“ zulässig. Das ist dann der Fall, wenn die richterliche Anordnung der Maßnahme nicht eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Durchsuchung dadurch gefährdet wird.

Wer darf eine Hausdurchsuchung durchführen?

Die Durchsuchung darf nur bei Gefahr im Verzug von einem Staatsanwalt genehmigt oder auch von der Polizei durchgeführt werden. Der Begriff „Gefahr im Verzug“ bedeutet, dass ohne eine sofortige Durchsuchung die Gefahr besteht, dass das Beweismittel nicht mehr aufgefunden wird.

Wer führt Hausdurchsuchung durch?

Wohnungsdurchsuchung muss daher grundsätzlich von einem Richter angeordnet werden. Nur wenn „Gefahr im Verzug“ vorliegt, darf auch die Staatsanwaltschaft und in bestimmtem Fällen sogar die Polizei eine Wohnungsdurchsuchung anordnen. Es müssen gute Gründe dafür sprechen, um den Durchsuchungsbeschluss zu erlassen.

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