FAQ

Wo werden insolvenzantrage veroffentlicht?

Wo werden insolvenzanträge veröffentlicht?

Die deutschen Insolvenzgerichte haben ihre Insolvenzbekanntmachungen zu veröffentlichen – seit einigen Jahren auch im Internet. Dies ist u.a. aus Gründen des Gläubigerschutzes gesetzlich vorgeschrieben. Die Veröffentlichung durch die Insolvenzgerichte erfolgt über das Internetportal „www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Wo werden privatkonkurse veröffentlicht?

Deshalb kommt ein Zahlungsplan in der Regel nur dann zustande, wenn Schuldner anbieten, eine Quote in der Höhe von mindestens 10 Prozent der offenen Forderungen zu begleichen. Außerdem muss der Schuldner die Verfahrenskosten bezahlen, dafür kann aber eine Frist von bis zu 3 Jahren gewährt werden.

Was ist eine Insolvenz?

Die Insolvenz ist die Folge, wenn kein Ausweg aus der Unternehmenskrise gefunden wird und die Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr erfüllt werden können. Dann muss die Geschäftsleitung den Insolvenzantrag stellen. Lesen Sie, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, wie Sie diese erkennen und welche Folgen das im Insolvenzverfahren hat.

Was ist die Akteneinsicht in einem Insolvenzverfahren?

In laufende Insolvenzverfahren haben Sie nur einen bedingten Einblick. Akteneinsicht ist Gläubigerrecht. Beantragt ein Gläubiger oder der Schuldner selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, wird das Verfahren nur eingeleitet, wenn ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, die zumindest die Kosten des Verfahrens abdecken.

Was sind die Anforderungen an eine Insolvenztabelle?

Die Anforderungen an eine Insolvenztabelle sind in der Insolvenzordnung (InsO) festgehalten. Für das Erscheinungsbild der Insolvenztabelle gibt es keine Norm oder detaillierte Vorgaben. Es wird von den Bundesländern oder Insolvenzgerichten vorgegeben und ändert sich ständig.

Wann werden Insolvenzverfahren veröffentlicht?

Insolvenzverfahren werden veröffentlicht. Dies beginnt bereits mit der Beantragung zur Einleitung eines Verfahrens und erfasst alle weiteren Verfahrensschritte. Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen in dem für amtliche Bekanntmachungen des Gerichts bestimmten Blatt. Meist ist dies der Bundesanzeiger.

Kategorie: FAQ

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