Wo werden Menschenrechte im Alltag verletzt?
Bilder der massenhaften Tötung von Muslimen in Myanmar, die systematischen Misshandlungen und Tötungen in Kriegen in Syrien, Jemen oder im Irak und auch Massenverhaftungen in der Türkei zeigen: Menschenrechte werden weltweit verletzt – und das jeden Tag.
Wie werden die Menschenrechte verletzt?
Unterdrückung, Zwangsarbeit, Folter – in vielen Ländern werden Menschenrechte aufs Gröbste verletzt. Das reicht von der Festnahme Oppositioneller über Zwangsarbeit und Diskriminierung bis hin zu Folter und Hinrichtungen. In diesen Ländern steht es um die Menschenrechte besonders schlecht.
Was ist die Europäische Konvention?
In dieser Konvention verpflichten sich die europäischen Staaten, die Menschenrechte und Grundfreiheiten im eigenen Hoheitsgebiet und untereinander anzuerkennen. Sie regelt u.a. die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
In welchem Verhältnis steht die Charta der Grundrechte zu der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Art. 6 Abs. 3 EUV sind die Grundrechte, gemessen an der EMRK und der Verfassungs- tradition der Mitgliedsstaaten, als allgemeine Grundsätze Teil des Unionsrechts. Die Grundrechtecharta ist Teil des EU-Primärrechts und damit in der Normenhierarchie innerhalb der EU an erster Stelle anzusiedeln.
Wo ist das Verhältnis zwischen der Charta der Grundrechte der EU und der EMRK geregelt?
Neben dieser Charta sind nach Art. 6 Abs. 3 EU-Vertrag auch die Grundrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Grundrechte der gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten Teile des Rechts der Europäischen Union.
In welchen Staaten gilt die Charta der Grundrechte der EU?
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gilt für alle Staaten der Europäischen Union außer Polen.
Wer prüft die Charta der Grundrechte?
Das Parlament prüft jährlich die Einhaltung der Grundrechte durch die Union und ihre Mitgliedstaaten und verabschiedet einen entsprechenden Bericht mit Empfehlungen zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes in der Union.