Wo wird das Pflegegeld beantragt?

Wo wird das Pflegegeld beantragt?

Wo muss der Antrag auf Pflegegeld gestellt werden? Berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige (zum Beispiel als Hausfrau oder Kind) und Bezieherinnen und Bezieher einer Mindestsicherung oder eines Rehabilitationsgeldes können das Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen.

Wo wird das Landespflegegeld Bayern beantragt?

Wo es den Antrag auf das Landespflegegeld Bayern gibt reicht – kann der Erstantrag bis zum 31.12. gestellt werden. Die entsprechenden Formulare dafür erhalten Sie bei den zuständigen Finanz- und Landratsämtern sowie im Zentrum Bayern für Familie und Soziales.

Wann wird das bayerische Pflegegeld ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Oktober. Beispiel: Sie haben am Anfang des Kalenderjahres 2021 einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt.

Wer stellt Pflegegeldantrag?

Nicht Sie als Pflegeperson beantragen das Pflegegeld, sondern der Pflegebedürftige selbst muss den Antrag bei seiner zuständigen Pflegekasse stellen. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, kann er jemanden dazu schriftlich bevollmächtigen. Die Pflegekasse ist immer der Krankenkasse des Pflegebedürftigen angegliedert.

Wird das landespflegegeld im Voraus bezahlt?

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro und wird einmal jährlich ausgezahlt – je nach Bewilligungsdatum entweder im Januar oder im Oktober. Sofern ein Antragsteller vor der Auszahlung stirbt, müssen die Angehörigen das Pflegegeld vollständig zurückzahlen.

Wie lange dauert es bis Pflegegeld auf dem Konto ist?

Je nach Bank kann die Überweisung einige Werktage in Anspruch nehmen. Erhält der Versicherte die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wird diese rückwirkend überwiesen.

Wie lange wird Pflegegeld rückwirkend gezahlt?

Damit Ihnen ein späterer Termin für die Begutachtung nicht zum Nachteil wird, erhalten Sie das Pflegegeld „rückwirkend“ ab dem Tag der Antragstellung. Der früheste Zeitpunkt, ab dem Pflegegeld und weitere Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, ist also das Datum Ihres Antragsschreibens an die Pflegeversicherung.

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