Wo wird ein Insolvenzantrag veröffentlicht?
Die deutschen Insolvenzgerichte haben ihre Insolvenzbekanntmachungen zu veröffentlichen – seit einigen Jahren auch im Internet. Dies ist u.a. aus Gründen des Gläubigerschutzes gesetzlich vorgeschrieben. Die Veröffentlichung durch die Insolvenzgerichte erfolgt über das Internetportal „www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Wo wird eine Privatinsolvenz veröffentlicht?
Für eine Privatinsolvenz findet die Veröffentlichung im Internet über das Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de statt. Alle deutschen Insolvenzgerichte machen dort zu den betreffenden Privatinsolvenzverfahren Bekanntmachungen.
Wird ein Insolvenzantrag veröffentlicht?
Insolvenzregister bekanntgegeben. Seit 2002 ist gesetzlich geregelt, dass bestimmte Informationen über Insolvenzen an einer zentralen, länderübergreifenden Stelle veröffentlicht werden. Sie ist ein stark formalisiertes Verfahren über die Veröffentlichung von Informationen über aktuelle Insolvenzverfahren.
Was ist der Ausschluss der Öffentlichkeit aus Gerichtsverhandlungen?
Der Ausschluss der Öffentlichkeit aus Gerichtsverhandlungen. In aller Regel sind Gerichtsverhandlungen in Deutschland öffentlich. Dies soll sicherstellen, dass eine Kontrolle des Prozesses und des Urteils durch die Bürger möglich ist.
Ist die Öffentlichkeit auszuschließen?
Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn die Voraussetzungen der Absätze 1 oder 2 vorliegen und der Ausschluss von der Person, deren Lebensbereich betroffen ist, beantragt wird. Sofern der Betroffene selbst den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, muss das Gericht dem nachkommen.
Wie sind Gerichtsverhandlungen in Deutschland öffentlich?
In aller Regel sind Gerichtsverhandlungen in Deutschland öffentlich. Dies soll sicherstellen, dass eine Kontrolle des Prozesses und des Urteils durch die Bürger möglich ist.
Wie kann eine Anmeldung in das Handelsregister eingereicht werden?
(1) 1Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in ffentlich beglaubigter Form einzureichen. 2Die gleiche Form ist f r eine Vollmacht zur Anmeldung erforderlich. 3Anstelle der Vollmacht kann die Bescheinigung eines Notars nach 21 Absatz 3 der Bundesnotarordnung eingereicht werden.