FAQ

Wo wird ein notarielles Testament aufbewahrt?

Wo wird ein notarielles Testament aufbewahrt?

Für die besondere amtliche Verwahrung von eigenhändigen Testamenten ist jedes Nachlassgericht zuständig. Die Verwahrung von notariellen Testamenten und Erbverträgen erfolgt bei dem Nachlassgericht, in dessen Bezirk die Notarin oder der Notar ihren/seinen Amtssitz hat.

Kann ich ein Testament zu Hause aufbewahren?

Niemand ist dazu verpflichtet, sein Testament zu hinterlegen. Das Dokument kann also auch zu Hause aufbewahrt werden. Diese muss beim Ableben des Erblassers das Testament dann umgehend dem Gericht übergeben.

Wie lange wird ein Testament beim Notar aufbewahrt?

Das Testament erhält einen Eintrag im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer und bleibt bis zu Ihrem Tod sicher verwahrt.

Was kostet es ein Testament zu machen?

Nachlasswert Einzeltestament (1,0-fache Gebühr) Gemeinschaftliches Testament / Erbvertrag (2,0-fache Gebühr)
10.000,00 € 75,00 € 150,00 €
25.000,00 € 115,00 € 230,00 €
50.000,00 € 165,00 € 330,00 €
250.000,00 € 535,00 € 1.070,00 €

Bei welchem Gericht wird ein Testament hinterlegt?

Möchten Sie gewährleisten, dass Ihr letzter Wille tatsächlich seine Wirkung entfaltet, können Sie Ihr privatschriftlich verfasstes Testament beim Nachlassgericht hinterlegen. Nachlassgericht ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnort. Dort gibt es eine Nachlassabteilung. Zuständig ist ein Rechtspfleger.

Wo werden notarielle Erbverträge hinterlegt?

Verwahrung: Die Urschrift eines Erbvertrags soll in besondere amtliche Verwahrung des AG, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat, gegeben werden, § 34 Abs. 1 BeurkG, § 2277 BGB. Die Beteiligten erhalten von dem Notar beglaubigte Abschriften der Erbvertragsurkunde.

Wo bewahrt man das Testament auf?

Sehr sicher ist die Aufbewahrung des Testaments beim Nachlassgericht. Die Schriftstücke werden dort in einem Tresor verwahrt und sind vor Feuer und unbefugtem Zugriff geschützt. Stirbt der Verfasser, teilt das Geburtsstandesamt dem Nachlassgericht den Tod mit.

Wer ist berechtigt ein Testament zu öffnen?

Niemand darf ein verschlossenes Testament öffnen, und auch bei unverschlossenen Testamenten muss der Inhalt geheim bleiben. Der eigentliche Sinn der Testamentseröffnung ist, diesen Geheimnisschutz zu beenden. Von nun an kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, beim Nachlassgericht alle Testamente einsehen.

Wie lange kann man ein Testament einreichen?

Bis genau ein Jahr nach Anfall der Erbschaft kann die letztwillige Verfügung des verstorbenen Erblassers im Allgemeinen angefochten werden. Nur im Ausnahmefall beginnt die 1-Jährige Anfechtungsfrist ab einem späteren Zeitpunkt.

Wie teuer ist ein notariell beglaubigtes Testament?

Wenn Sie das Testament beglaubigen lassen, lässt der Notar dies auch beim Amtsgericht hinterlegen. Das kostet Sie einmalig 75 Euro. Hinzu kommen noch 15 Euro als Einmalzahlung. Diese werden für den Eintrag im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer fällig.

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