Wo wird in der Steuererklaerung Unterhalt eintragen?

Wo wird in der Steuererklärung Unterhalt eintragen?

Gehört der Unterhalt zu den Sonderausgaben und erfolgt eine Zahlung in Folge von Trennung oder Scheidung, kann ein Realsplitting vorgenommen werden. Ist das der Fall werden die Ausgaben im Hauptformular der Steuererklärung auf Seite 2 eingetragen und zusätzlich in der Anlage U im Abschnitt A vermerkt.

Wer zählt zu unterhaltsberechtigten Personen?

Unterhaltspflicht / Unterhaltsberechtigte Personen

  • Ehegatten (§§ 1360 , 1360a , 1361 BGB )
  • frühere Ehegatten (§§ 1569 –1586a BGB )
  • Lebenspartner und frühere Lebenspartner (§§ 5 , 12 LPartG )
  • Verwandte in gerader Linie (§ 1601 BGB ), dies sind: Kinder. Eltern.
  • Mutter eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615l , 1615n BGB )

Wann ist Ehefrau unterhaltsberechtigt?

Unterliegt also die Ehefrau einer unterstellten Bedürftigkeit und kommt der Ehemann (anteilig) für den Unterhaltsbedarf der Ehefrau nach dem Halbteilungssatz auf, so ist die Ehefrau als unterhaltsberechtigt anzusehen, während der Ehemann der Unterhaltspflichtige ist.

Wer gehört zu den unterhaltsberechtigten Personen?

Eine unterhaltsberechtigte Person ist eine Person, die aufgrund Verwandtschaft in gerader Linie (Kind – Eltern – Großeltern), wegen Ehe (Ehegatten untereinander während bestehender Ehe, Trennungsphase und nach Scheidung) und wegen Geburt eines nichtehelichen Kindes (Anspruch der Kindesmutter, § 1615 l BGB – …

Haben Sie unterhaltsberechtigte Kinder?

Unterhaltsberechtigt sind Personen gemäß § 1602 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wenn sie außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern. Dies ist in § 1609 BGB geregelt.

Wie wird lehrlingsgeld auf Unterhalt angerechnet?

Sind Ihre Eltern beide unterhaltspflichtig, wird Ihre Ausbildungsvergütung bei jedem zur Hälfte angerechnet. Bereinigt wird Ihre Vergütung aber um ausbildungsbedingten Mehrbedarf. Deckt Ihre Ausbildungsvergütung nicht Ihren vollen Bedarf, wird der Rest zwischen Ihren unterhaltspflichtigen Eltern aufgeteilt.

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