Woher bekomme ich den Jahreslohnzettel L16?
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können diese Lohnzettel im jeweiligen elektronischen Steuerakt unter FinanzOnline (→ FON) einsehen. Die Übermittlung von Papierlohnzetteln (Formular L16) ist nur zulässig, wenn die technische Voraussetzung zur elektronischen Übermittlung (Internetzugang) nicht gegeben ist.
Was ist ein L16?
Ein Lohnzettel (L16) ist für alle aufrechten Dienstverhältnisse für das abgelaufene Kalenderjahr vom Arbeitgeber ohne besondere Aufforderung bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch über ELDA zu übermitteln.
Wo kann ich mein Lohnzettel finden?
Der Lohnzettel L 16 steht auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen zum Download zur Verfügung. Auch die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer kann von Ihnen als Arbeitgeberin/Arbeitgeber einen Lohnzettel verlangen.
Wo finde ich in FinanzOnline den Jahreslohnzettel?
Ab dem Veranlagungsjahr 2017 finden Sie ihren Lohnzettel im Menüpunkt Datenübermittlungen. Dieser wiederum befindet sich wie gewohnt unter der Menüleiste Abfragen. Die Lohnzettel der Jahre davor, sprich 2016 und älter finden Sie nach wie vor im Steuerakt.
Bis wann Lohnzettel in Finanzonline?
Lohnzettelübermittlung. Nach Ablauf des Kalenderjahres müssen Sie als Arbeitgeberin/Arbeitgeber die Lohnzettel für die von Ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer dem Finanzamt übermitteln, und zwar grundsätzlich bis Ende Februar des Folgejahres auf elektronischem Wege.
Wer stellt den Jahreslohnzettel aus?
Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.
Wann kommt der Jahreslohnzettel?
Nach Ablauf des Kalenderjahres müssen Sie als Arbeitgeberin/Arbeitgeber die Lohnzettel für die von Ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer dem Finanzamt übermitteln, und zwar grundsätzlich bis Ende Februar des Folgejahres auf elektronischem Wege.