Woher bekommt man Medikamente?

Woher bekommt man Medikamente?

Sie können in Apotheken, jedoch auch in Drogerie- oder Supermärkten erworben werden. Zu frei verkäuflichen Arzneimitteln zählen auch bestimmte Tees und Vitaminpräparate.

Was gibt es alles in der Apotheke?

Salben und Medikamente

  • Schmerz- und Fiebermittel.
  • Medikamente gegen Erkältungssymptome.
  • Mittel gegen Verdauungsbeschwerden, Verstopfung und Durchfall.
  • Elektrolyte zum Ausgleich eines Flüssigkeitsverlusts.
  • Brandgel, Wund- und Heilsalbe.
  • Mittel gegen Insektenstiche, Sonnenbrand oder Juckreiz.
  • Salbe gegen Sportverletzungen.

Wer darf Arzneimittel in Deutschland verschreiben?

Rezeptpflichtige Medikamente dürfen ausschließlich Ärzte verschreiben. Weder Psychologen noch Heilpraktikern oder Angehörigen anderer Gesundheitsberufe ist das Ausstellen von Rezepten erlaubt. Aber auch längst nicht jeder Arzt darf alles rezeptieren.

Welche Medikamente sollte man zu Hause haben?

Bei Verbrennungen: Brand- und Wundsalbe. Bei Magen-Darm-Beschwerden: krampflösende Mittel mit Butylscopolamin oder Simeticon. Mittel gegen Durchfall, Erbrechen, Verstopfung: Loperamid, Dimenhydrinat, Lactulose. Bei Allergien: antiallergische Augentropfen, Nasensprays oder Cetirizin- beziehungsweise Loratadin-Tabletten.

Wie hoch ist die Dosis eines Arzneimittels?

Das Arzneimittel wird oral in einer Dosierung von 1500 mg oder intravenös als Injektion von 10 ml verabreicht, die jeweils 1000 mg des Wirkstoffs enthalten. Die Dosis ist normalerweise in den ersten 2-3 Tagen höher und wird dann allmählich reduziert.

Wann dürfen Arzneimittel der Abgabekategorie B abgeben werden?

Januar 2019 durften die in die Abgabekategorie B eingeteilten Arzneimittel normalerweise nur durch eine Medizinalperson abgegeben werden, wenn eine ärztliche Verschreibung vorlag. Seit dem 1. Januar 2019 können Apothekerinnen und Apotheker jedoch in folgenden Fällen Arzneimittel der Abgabekategorie B ohne ärztliche Verschreibung abgeben:

Wie wurde die Abgabe von Arzneimitteln erleichtert?

Dazu wurden einerseits die Abgabe von Arzneimitteln der Abgabekategorie B erleichtert sowie die Grenze zwischen den Kategorien von Arzneimitteln mit und ohne Verschreibungspflicht flexibler ausgestaltet, ohne dabei die Behandlungssicherheit zu beeinträchtigen.

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