Woher kommt das Wort Instruktion?

Woher kommt das Wort Instruktion?

aus lat. īnstruere (īnstrūctum) ‚einfügen, herrichten, unterweisen, unterrichten‘ (vgl. lat. struere ’schichtweise über- oder nebeneinander legen, aufschichten, aneinanderfügen, errichten, ordnen‘ und s.

Was macht eine gute Instruktion aus?

Strukturierter Input Die Lehrperson erläutert Kernkonzepte und zeigt modellhaft optimale Lösungen. Dabei sind gute inhaltliche Erläuterungen zentral. Durch Etikettierung, Kategorisierung oder Vergleiche wird den Zuhörenden die Orientierung erleichtert.

Was ist Handlungsanweisung?

eine Handlungsanweisung, siehe Instruktion. ein verbindlicher Arbeitsauftrag im öffentlichen Dienst, siehe Dienstanweisung. ein Hilfswerkzeug zur Bewältigung von Arbeitsschritten, siehe Arbeitsanweisung. ein Befehl oder eine Befehlsfolge zur Steuerung eines Computers, siehe Anweisung (Programmierung)

Was heist explorieren?

aufdecken · dahinterkommen · durchschauen · herausbekommen · herausfinden · hinter etwas kommen ● Kenntnis erlangen (von) Amtsdeutsch · (von etwas) Wind bekommen ugs. , fig. · draufkommen ugs. · eruieren geh.

Was versteht man unter Weisung?

Definition: Was ist „Weisung“? fallweise Einschränkung des Handlungsspielraums einer hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheit durch eine übergeordnete Instanz.

Was sind Instruktionstexte?

Eine Instruktion (aus lat. Auch appellativ-informierende Texte wie Gebrauchsanleitungen lassen sich als Instruktionen bezeichnen; ebenso die in einer Programmiersprache formulierten Anweisungen in einem Computerprogramm, die ein Computer ausführen soll. …

Wie mache ich eine Instruktion?

  1. Instruktion.
  2. Stufe – Vorbereitung. Mitarbeiter auf die Arbeit vorbereiten und informieren.
  3. Stufe – Vorzeigen und erklären. Instruktor zeigt Arbeit vor.
  4. Stufe – Arbeit vom Mitarbeiter ausführen lassen. Nacharbeiten und erklären lassen.
  5. Stufe – Übung und Festigung des Gelernten. Einüben lassen und kontrollieren.

Was versteht man unter einer Anweisung?

Begriff: Im Sinn des BGB eine einseitige schriftliche Willenserklärung, durch die der Anweisende den Angewiesenen ermächtigt, einem Dritten (Anweisungsempfänger) Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen auf Rechnung des Anweisenden zu leisten, und zugleich den Dritten ermächtigt, die Leistung im eigenen Namen …

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