Wohin Antrag auf Hinterbliebenenrente schicken?
Sie können Ihre ausgefüllten unterschriebenen Anträge entweder per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
Welches Formular für Hinterbliebenenrente?
11 Angaben zum Einkommen bei Witwenrente / Witwerrente Zur Prüfung Ihres Einkommens bitte Vordruck R0660 ausfüllen und beifügen.
Welche Unterlagen für Sterbevierteljahr?
Zu diesen Unterlagen zählen zum Beispiel:
- die Sterbeurkunde des Verstorbenen.
- der eigene Personalausweis und die eigene Kontonummer.
- die letzte Rentenanpassungsmitteilung.
- der letzte Rentenbescheid oder die letzte Gehaltsabrechnung.
- die eigene Steueridentifikationsnummer.
Wer zahlt Sterbevierteljahr?
Haben verstorbene Versicherte bis zum Tod keine Rente bezogen, ist der Antrag auf Witwen-/Witwerrente beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Besteht der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, zahlt der Rentenversicherungsträger auch die erhöhte Rente für das Sterbevierteljahr.
Wie wird das Sterbevierteljahr berechnet?
Wer das Sterbevierteljahr innerhalb eines Monats nach dem Tod bei der Post beantragt, bekommt die drei Renten auf einmal überwiesen. Ab dem vierten Monat gibt es die eigentliche Witwen- oder Witwerrente. Sie beträgt entweder 25 oder 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.
Wird die Witwenrente bei Hartz 4 angerechnet?
Die Witwenrente ist Einkommen, welches bei der Berechnung von Hartz IV-Leistungen berücksichtigt werden muss. Infolgedessen dürften Jobcenter die Witwenrente auf Hartz IV-Leistungen anrechnen.
Wird bei Sozialhilfe die Witwenrente angerechnet?
Zählt die Witwenrente als Einkommen zur Altersrente: kein Hinzuverdienst nach § 34 SGB VI. Sozialleistungen, wie Krankengeld oder Insolvenzgeld sind kein Hinzuverdienst.
Habe ich Anspruch auf Witwenrente bei AlG II?
AlG 2 ist grundsätzlich eine nachrangige Hilfe, Jedes andere Einkommen ist anzurechnen. Die Witwenrente zählt zum „sonstigen Einkommen“ Darauf wird lediglich ein pauschaler Freibetrag als Versicherungspauschale berücksichtigt. 30 € monatlich. Die Rente wird voll angerechnet.