Wohin schicke ich den Lehrvertrag?
Der Lehrvertrag muss in dreifacher Ausführung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt geschickt werden. Wichtig: Der Lehrvertrag muss vor oder spätestens zu Beginn der beruflichen Grundbildung vorliegen.
Welche Daten für Lehrvertrag?
Der Lehrvertrag muss folgende Punkte enthalten: Daten des Lehrberechtigten und des Lehrbetriebes. Beschreibung des Lehrberufes (laut Lehrberufsliste) Dauer der Lehrzeit. Anfang und Ende der Lehrlingsausbildung.
Wer genehmigt den Lehrvertrag?
Der Lehrvertrag ist von der zuständigen kantonalen Behörde zu genehmigen. Für die Genehmigung dürfen keine Gebühren erhoben werden (BBG 14 Abs. 3).
Wie wird man zum Lehrbetrieb?
Wenn Sie zum ersten Mal Lehrlinge ausbilden möchten, müssen Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer in Ihrem Bundesland einen sogenannten Feststellungsantrag stellen. Die Lehrlingsstelle prüft gemeinsam mit der Arbeiterkammer, ob die Voraussetzungen für eine Lehrlingsausbildung gegeben sind.
Wie schaut ein Lehrvertrag aus?
Der Lehrvertrag muss folgende Punkte enthalten: Beschreibung deines Lehrberufes (Dein Lehrberuf muss in der Lehrberufsliste zu finden sein.) Dauer deiner Lehrzeit. Anfang und Ende deiner Lehrlingsausbildung. Daten des Lehrberechtigten und des Lehrbetriebes.
Wann meldet man sich für eine Lehre an?
Der Lehrvertrag ist möglichst rasch, jedenfalls binnen drei Wochen nach Antritt der Lehre (nicht erst nach Beendigung der Probezeit) zur Protokollierung bei der Lehrlingsstelle anzumelden. Der Lehrling ist davon zu informieren.
Kann ein Lehrvertrag verlängert werden?
Ist die Probezeit im Lehrvertrag nicht genau festgelegt, beträgt sie drei Monate. Das OR gibt allerdings eine Verlängerungsmöglichkeit bis auf sechs Monate, sofern die kantonale Behörde (in der Regel das Berufsbildungsamt) zustimmt (OR Art. 344a). Die Verlängerung muss begründet werden.
Bis wann Lehrvertrag einreichen?
Wichtig. Damit die Klassenplanung bei den Berufsfachschulen frühzeitig erfolgen kann, bitten wir Sie Lehrverträge möglichst zeitnah einzureichen (optimal bis spätestens 31. Mai).
Wann kann der Lehrberechtigte das Lehrverhältnis vorzeitig auflösen?
Während der ersten 3 Monate der Lehrzeit – sofern in dieser Zeit der Lehrling seine Schulpflicht in einer lehrgangsmäßigen Berufsschule erfüllt, jedoch während der ersten sechs Wochen der Ausbildung im Betrieb – kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen.