FAQ

Wohin schicke ich den Vollstreckungsbescheid?

Wohin schicke ich den Vollstreckungsbescheid?

Sie können den Vollstreckungsantrag aber auch an die Verteilungsstelle des Amtsgerichts senden, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Diese Adresse finden Sie ebenfalls unter www.gerichtsvollzieher.nrw.de.

Was kann man mit einem Vollstreckungsbescheid machen?

Haben Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Denn dieser ist für Ihren Gläubiger eine gerichtliche Bestätigung, dass er die im Bescheid aufgeführte offene Forderung zwangsvollstrecken darf. Das bedeutet, das Geld durch Pfändungen oder Abtretung von Ihnen einzuholen.

Wie leite ich die Zwangsvollstreckung ein?

1. Schritt: Man geht zu dem Gericht, das das Urteil erlassen hat und läßt sich eine vollstreckbare Ausfertigung geben. 2. Schritt: Man wendet sich an das Amtsgericht, das für den Wohnort/Sitz des Schuldners verantwortlich ist (zuständiges Vollstreckungsgericht) und läßt sich den zuständigen Gerichtsvollzieher nennen.

Wo muss ich den Mahnbescheid abgeben?

Den ausgefüllten Antrag reicht man beim zuständigen Amtsgericht ein. Die Vordrucke für die weiteren Anträge im Mahnverfahren erhalten Sie von den Mahngerichten jeweils zusammen mit den entsprechenden Nachrichten. Die Antragstellung ist auch über das Internet möglich durch Nutzung des Verfahrens „online-Mahnantrag“.

Was passiert mit einem Vollstreckungsbescheid?

Wird einem Schuldner ein Vollstreckungsbescheid gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) zugestellt, steht die Zwangsvollstreckung kurz bevor. Er folgt auf den gerichtlichen Mahnbescheid und kann durch den Gläubiger zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids ohne Widerspruch beantragt werden.

Wie lange kann man aus einem Vollstreckungsbescheid vollstrecken?

Wie lange gilt ein Vollstreckungsbescheid? Anschließend hat der Vollstreckungsbescheid 30 Jahre Gültigkeit. Der Gläubiger hat also drei Jahrzehnte Zeit, um die Zwangsvollstreckung zu betreiben.

Was kann man mit einem Titel machen?

Diesen vollstreckbaren Titel erwirken Gläubiger im gerichtlichen Mahnverfahren. Das ist ein recht einfaches Verfahren, in dem Gläubiger eine (unstreitige) Geldforderung durchsetzen können, ohne dass sie erst eine Klage vor dem Zivilgericht erheben müssen.

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