Was ist die Familiengerichtshilfe?
Die Familiengerichtshilfe fällt als sog. andere Aufgabe in den Tätigkeitsbereich des Jugendamts. Dabei unterstützt das Jugendamt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die die Sorge für die Person von Kindern und Jugendlichen betreffen.
Ist das Verfahren des Familiengerichts grundsätzlich ausgeschlossen?
Die Öffentlichkeit ist von Verfahren des Familiengerichts grundsätzlich ausgeschlossen, sodass die Privatsphäre der Beteiligten gewahrt bleibt. Lediglich Urteile müssen öffentlich verkündet werden, wie aus § 173 Abs. 1 GVG hervorgeht.
Was ist die Rechtsgrundlage des Familiengerichts?
Bei den Familiengerichten handelt es sich um spezielle Abteilungen der Amtsgerichte, die sich ausschließlich mit Familiensachen befassen. In § 23b GVG ( Gerichts-verfassungsgesetz) ist die Rechtsgrundlage der Familiengerichte juristisch verankert.
Was ist die Pflicht des Jugendamts vor dem Familiengericht?
Die Pflicht des Jugendamts, das Familiengericht zu unterstützen, enthält § 50 Abs. 1 SGB VIII. Der Inhalt der Unterstützung ergibt sich aus § 50 Abs. 2 SGB VIII. Das Verfahren vor dem Familiengericht regelt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Was regelt das Verfahren vor dem Familiengericht?
Das Verfahren vor dem Familiengericht regelt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Bei einer Gefährdung des Kindeswohls (i. S. v. § 1666 BGB) verpflichtet § 8a Abs. 2 SGB VIII das Jugendamt, das Familiengericht anzurufen.
Warum muss das Jugendamt das Familiengericht unterstützen?
Das Jugendamt muss das Familiengericht unterstützen – Ermessen besteht nicht. Die Unterstützungspflicht bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensorge (also nicht der Vermögenssorge) in den in Satz 2 genannten Verfahren, insbesondere in Kindschaftssachen.
Was ergibt sich aus dem Verfahren vor dem Familiengericht?
Der Inhalt der Unterstützung ergibt sich aus § 50 Abs. 2 SGB VIII. Das Verfahren vor dem Familiengericht regelt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).
Ist ein einstweiligen Beschluss des Familiengerichts möglich?
Ein Rechtsmittel gegen den einstweiligen Beschluss des Familiengerichts gibt es nicht. Auf Antrag wird jedoch ein Termin durchgeführt werden und das Gericht entscheidet dann noch einmal neu.
Welche Familiengerichte sind bei den Amtsgerichten zuständig?
Bei den Amtsgerichten sind Abteilungen für Familiensachen, Familiengerichte, gebildet. Für Beschwerden gegen die Entscheidungen der Familiengerichte sind die Familiensenate bei den Oberlandesgerichten zuständig.
Wie hat das Familiengericht den Umgangsrecht verweigert?
In einem aktuellen Fall zum Thema Umgangsrecht hat das Familiengericht eine inhaltliche Regelung des Umgangs verweigert – und damit eine Situation geschaffen, die für alle Familienmitglieder unzumutbar ist. Das OLG Brandenburg hebt den Beschluss des Familiengerichts deshalb auf (OLG Brandenburg, Beschl.
Warum hebt das Familiengericht den Beschluss des Familiengerichts auf?
Das OLG Brandenburg hebt den Beschluss des Familiengerichts deshalb auf (OLG Brandenburg, Beschl. v. 31.05.2012 – 9 UF 6/12). Das Familiengericht muss im Tenor konkrete Feststellungen zur Häufigkeit, zur Zeit, zum Ort und zur Verpflichtung zum Bringen und Abholen des Kindes treffen.
Was ist ein Gerichtstermin?
Das heisst, einen Gerichtstermin festlegen, zu welchem alle kommen sollen. Wiederum kann hierbei zumeist eine Terminverlegung aus wichtigem Grund beantragt werden, sofern einer der Beteiligten nicht in der Lage ist, an dem geplanten Termin zu erscheinen. Eine Ausnahme bilden hierbei die Verfahren in Kindschaftssachen (z.B. Sorgerecht/Umgnagsrecht).