Kann ein Vormund erben?
Im derzeitigen Recht kann der Betreuer Erbe des Betreuten sein. Dies gilt zum einen dann, wenn der Betreute mit dem verstorbenen Betreuten verwandt war und mangels eines Testamentes (oder eines Erbvertrags) die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Kann eine betreute erben?
Der Betreuer kann eine Erbschaft annehmen, da die Erbschaftsannahme durch einen gewillkürten oder gesetzlichen Vertreter erfolgen kann. Im Gegensatz zur Ausschlagung bedarf die Annahme einer Erbschaft auch keiner Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Kann ein Vormund ein Testament ändern?
9: Wer unter Betreuung steht, kann sein Testament nicht mehr ändern. Allein die Tatsache, dass eine Person unter Betreuung steht, hindert sie grundsätzlich nicht daran, ein wirksames Testament zu errichten. Die Erstellung eines solchen Gutachtens ist allerdings nur mit Zustimmung des Betreuten möglich.
Was ist eine gesetzliche Vormundschaft?
Eine sogenannte gesetzliche Amtsvormundschaft durch das zuständige Jugendamt tritt mit Geburt eines Kindes dann ein, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das Kind eines Vormunds bedarf, weil die Mutter zum Beispiel nicht volljährig ist.
Kann eine Vormundschaft übergangen werden?
Vormünder, die durch die Eltern bestimmt wurden, dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen übergangen werden. Ist davon auszugehen, dass das Wohl des Mündels gefährdet ist, kann eine Vormundschaft übernommen werden. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt und widerspricht der Benennung des Vormunds, kann dieser ebenfalls übergangen werden (§ 1778 BGB).
Was ist ein Vormund?
Ein Vormund ist demzufolge eine Person, welche die Vormundschaft für ein Mündel übernimmt und somit ihr gesetzlicher Vertreter wird. Sowohl geschäftsfähige Personen, mehrere Personen zusammen, das Jugendamt, als auch ein Verein können als Vormund fungieren.
Was ist die Vormundschaft für Erwachsene im BGB?
Vormundschaft für Erwachsene: Die Betreuung im BGB. Seit 1992 ist es nicht mehr möglich, eine Vormundschaft im Pflegefall zu beantragen. Werden die Eltern aufgrund von Demenz oder anderen Krankheiten geschäftsunfähig, so ist eine Betreuung zu bestellen. Den Betreuer kann jeder durch eine Betreuungsverfügung festlegen.