FAQ

Wie kommt man an einen Betreuer?

Wie kommt man an einen Betreuer?

Wie kommt man zu einer Rechtlichen Betreuung? Die Rechtliche Betreuung muss beim Amtsgericht angeregt oder beantragt werden. Das können die Betroffenen selbst tun, meist erledigen das aber Angehörige oder Mitarbeiter von Altenheimen, denen der Hilfebedarf auffällt.

Welche Entschädigung kann der gerichtliche Erwachsenenvertreter beantragen?

Der*die gerichtliche Erwachsenenvertreter*in kann eine jährliche Entschädigung in der Höhe von 5 % bis 10 % der Nettoeinkünfte der vertretenen Person (exklusive zweckgebundener Leistungen wie z. B. Pflegegeld) und zusätzlich 2 % bis 5 % des Vermögens, das einen Betrag von 15.000,– Euro übersteigt, beantragen.

Wie kann ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden?

Ein Einwilligungsvorbehalt wird angeordnet, wenn zu befürchten ist, dass der Betroffene sich selbst oder sein Vermögen schädigt. Da durch die Betreuung nicht die Geschäftsunfähigkeit des Betreuten eintritt, kann dieser höchstpersönliche Rechtsgeschäfte, bei denen eine Vertretung nicht möglich ist (Heirat, Testamentserrichtung), selbst vornehmen.

Welche Voraussetzungen haben ehrenamtliche Betreuer?

Die Person des Betreuers wird vom Gericht festgelegt. Hierbei sind Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Ehrenamtliche Betreuer werden vorrangig eingesetzt. Voraussetzungen der Einsetzung als Betreuer sind die Eignung und die Annahme, dass die Person nicht gegen das Wohl des Betreuten handeln wird.

Wie können sie als gerichtliche Erwachsenenvertreter bestellt werden?

Als gerichtliche*r Erwachsenenvertreter*in können Angehörige, Erwachsenenschutzvereine, Rechtsanwält*innen und Notar*innen sowie unter Umständen sonstige geeignete Personen bestellt werden. Bei den Rechtsanwalts- und Notariatskammern werden Listen von Kammermitgliedern geführt, die als gerichtliche Erwachsenenvertreter*innen bestellt werden können.

Kategorie: FAQ

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