Haben Sie mit Ihrem Ehegatten eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich abgeschlossen?

Haben Sie mit Ihrem Ehegatten eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich abgeschlossen?

Wer einen Ehevertrag abgeschlossen hat, hat meist auch den Versorgungsausgleich geregelt. In einer Doppelverdiener-Ehe oder bei später Heirat haben beide Eheleute eventuell schon ausreichende Versorgungsanwartschaften erworben. Dann entscheidet im Fall der Scheidung das Gericht nicht über den Versorgungsausgleich.

Was bedeutet Vereinbarung zum Versorgungsausgleich?

Durch notarielle Vereinbarung oder in einem Ehevertrag können die Ehegatten auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle der Scheidung ganz oder teilweise verzichten oder diesen näher regeln (§§ 6 – 8 VersAusglG). Der Inhalt der Vereinbarung unterliegt einer Inhalts- und Ausübungskontrolle durch das Gericht.

Hat der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und seinen Ehepartner benannt?

Hatte der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und gegenüber dem Versicherungsunternehmen seinen Ehepartner als Bezugsberechtigten benannt, dann erhält der Ehepartner mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme. Die vorgenannten Automatismen greifen in 99% der Fälle reibungslos und ohne weitere Schwierigkeiten.

Wie erhält der überlebende Ehegatte das Vermögen des Erblassers?

Der überlebende Ehegatte erhält mit dem Erbfall ganz oder zumindest in Teilen das Vermögen des Erblassers. Hatte der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen und gegenüber dem Versicherungsunternehmen seinen Ehepartner als Bezugsberechtigten benannt, dann erhält der Ehepartner mit Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme.

Kann ein geschiedener Partner nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen?

Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen: Kann ein geschiedener Partner aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen wie psychischen Beeinträchtigung nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen, hat er einen Unterhaltsanspruch. Dieser wird in Paragraph 1572 des BGB festgeschrieben.

Kann ein Ex-Ehepartner nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen?

Kann ein Ex-Ehepartner nicht für seinen Lebensunterhalt sorgen und aufgrund seines Alters nicht mehr arbeiten, hat er einen Anspruch auf Unterhalt. Es gibt dabei keine feste Altersgrenze. Für die Ermittlung des Anspruchs werden Vorbildung, frühere Arbeitstätigkeit und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einbezogen.

Haben Sie mit Ihrem Ehegatten eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich abgeschlossen?

Haben Sie mit Ihrem Ehegatten eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich abgeschlossen?

Wer einen Ehevertrag abgeschlossen hat, hat meist auch den Versorgungsausgleich geregelt. In einer Doppelverdiener-Ehe oder bei später Heirat haben beide Eheleute eventuell schon ausreichende Versorgungsanwartschaften erworben. Das geht aber nur, wenn beide Eheleute jeweils einen eigenen Anwalt zum Termin mitbringen.

Wann kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden?

Bei Ehen, die bis zur Einreichung des Scheidungsantrags höchstens drei Jahre gedauert haben, wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt, falls keiner der Parteien auf der Durchführung des Versorgungsausgleichs besteht. Da die Ehe weniger als drei Jahre dauerte, muss kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden.

Kann man bei einer Scheidung auf den Versorgungsausgleich verzichten?

Ehegatten können den Versorgungsausgleich im Einzelfall auch ausschließen. Dies ist in der Regel jedoch nur im Rahmen einer notariellen Vereinbarung wie einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Auch im Scheidungsverfahren selbst kann ein entsprechender Verzicht noch erklärt werden.

Wie kann ich den Versorgungsausgleich ausschließen?

Im Zusammenhang mit der Scheidung kann der Versorgungsausgleich notariell oder in Form eines gerichtlichen Vergleiches ausgeschlossen werden. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs unterliegt der Inhalt- und Ausübungskontrolle durch das Familiengericht.

Ist es sinnvoll auf den Versorgungsausgleich zu verzichten?

Ist die Ehe bereits gescheitert, möchten viele die Scheidung so schnell wie möglich hinter sich bringen. In solchen Fällen kann der Verzicht auf den Versorgungsausgleich das Scheidungsverfahren um einiges beschleunigen.

Was bedeutet der Versorgungsausgleich soll ausgeschlossen werden?

Der wechselseitige Verzicht auf Durchführung des Versorgungsausgleichs für den Fall der Scheidung wird auch Ausschluss des Versorgungsausgleichs genannt. Auch beim einseitigen Verzicht ist immer eine Vereinbarung beider Ehegatten erforderlich, die beim Notar beurkundet werden muss (§§ 6 – 8 VersAusglG).

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