Wie beschaftigt man sich mit dem Thema Kindeswohlgefahrdung?

Wie beschäftigt man sich mit dem Thema Kindeswohlgefährdung?

Wenn man sich mit dem Thema Kindeswohlgefährdung beschäftigt, beschäftigt man sich auch automatisch mit der elterlichen Sorge und damit dem Erziehungsrecht der Eltern. Die Eltern und niemand anderes sind verpfl ichtet und berechtigt, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen.

Wie kann der Staat Kinder aus der Familie herausnehmen?

Der Staat kann in schweren Fällen Kinder aus der Familie herausnehmen – wobei das Jugendamt dies nur vorläufig im Rahmen einer sogenannten Inobhutnahme kann.

Was sind die Grundsätze der Kindeswohlgefährdung?

Bei der Kindeswohlgefährdung bzw. bei der Reaktion auf Kindeswohlgefährdung sind die Grundsätze der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit streng zu beachten. Der staatliche Eingriff muss notwendig sein, er darf aber nur so gering, zurückhaltend und behutsam wie im Einzelfall nur möglich gehalten sein.

Warum muss eine Kindeswohlgefährdung vorliegen?

Es muss eine Kindeswohlgefährdung in der Form vorliegen, dass eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei weiterer Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen und leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Wie geht es mit der Krankenversicherung zu Lasten des Vaters?

Ebenfalls zu Lasten des Vaters geht in den meisten Fällen die Krankenversicherung: Waren die Kinder vor dem Ende der Beziehung Mitglied in seiner Familienversicherung, so bleiben sie das auch weiterhin. Das gilt jedoch nicht für die Ex-Frau – sie muss sich selbst versichern.

Wie lange dauert die Namensänderung ihres Kindes?

Ändert sich dies nach der Geburt, indem Sie fortan das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind übernehmen, können Sie den Familiennamen Ihres Kindes innerhalb von drei Monaten neu bestimmen. Ist Ihr Kind älter als 5 Jahre, muss auch das Kind der Namensänderung zustimmen.

Wie geht die Krankenversicherung für volljährige Kinder?

Wichtig: Auch volljährige Kinder können unter bestimmten Umständen noch Unterhalt von ihren Eltern fordern. Ebenfalls zu Lasten des Vaters geht in den meisten Fällen die Krankenversicherung: Waren die Kinder vor dem Ende der Beziehung Mitglied in seiner Familienversicherung, so bleiben sie das auch weiterhin.

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