Wo sind die Kinder nach der Scheidung krankenversichert?

Wo sind die Kinder nach der Scheidung krankenversichert?

Die Kinder verbleiben in der Familienversicherung des berufstätigen Elternteils. Sie sind mithin auch nach der Scheidung abgesichert. Sind die Eheleute privat versichert, ändert sich sowohl während einer Trennungszeit als auch nach der Scheidung erstmal nichts, da beide beitragspflichtig sind.

Wer muss das Kind Mitversichern?

Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, dann sind die Kinder im Rahmen der Familienversicherung versichert. Es besteht kraft Gesetzes (§ 10 SGB V – Familienversicherung) und muss nicht beantragt, sondern lediglich bei der Krankenkasse angezeigt und mittels eines Fragebogens geprüft werden.

Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung nach Scheidung?

Krankenversicherung nach Scheidung ohne eigenes Einkommen. Waren Sie bislang familienversichert, müssen Sie sich nach Ihrer Scheidung freiwillig gesetzlich krankenversichern. Haben Sie kein Einkommen, verlangt die Krankenkasse einen Mindestbeitrag. Der Mindestbeitrag wird nach einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet.

Warum bleibt die private Krankenversicherung bei Scheidung unberührt?

Die Krankenversicherung der Kinder bleibt bei Scheidung unberührt von den Regelungen. Auch eine private Krankenversicherung kann bei Scheidung zu höheren Kosten und Veränderungen führen.

Wie richtet sich der private Krankenversicherungsschutz für ihr Kind aus?

Der private Krankenversicherungsschutz für Ihr Kind setzt sich auch nach der Scheidung fort. Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem Umfang der Versicherungsleistung, nach dem Alter des Kindes, nach Vorerkrankungen und nach der Dauer der Versicherungszugehörigkeit. Wer zahlt die Bei­trä­ge für das Kind zur Kran­ken­ver­si­che­rung?

Was ändert sich bei der Krankenversicherung bei Trennung und Scheidung?

Für Personen, die selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ändert sich bei der Krankenversicherung bei Trennung und Scheidung nichts.

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